| dpa-tmn, t-online.de
Mieter müssen es hinnehmen, wenn ihre Nachbarn Kinderwagen im Treppenhaus abstellen. Die Angst vor Brandstiftern wie in Berlin, wo in der Vergangenheit mehrfach Kinderwagen in Hausfluren angezündet wurden, steht dem nicht entgegen. Denn eine konkrete Brandgefahr bestehe durch die Wagen nicht, befand das Amtsgericht Schöneberg (Az.: 109 C 161/11). Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 2/2012). In Berlin war zuvor ein Zeitungsbote wegen einer Serie von Brandstiftungen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte mehrmals in Hausfluren von Altbauten Kinderwagen in Brand gesteckt.
In dem verhandelten Fall hatten Mieter im vierten Stock von ihrem Vermieter verlangt, das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus durch Mieter im Hochparterre zu untersagen. Sie befürchteten Brandanschläge, nachdem in der Stadt immer wieder Kinderwagen in Hauseingängen angezündet worden waren. Damit bestehe die Gefahr, dass das ganze Haus in Flammen aufgehe und sich giftiger Rauch entwickle. Der Vermieter hielt entgegen, es sei den Mietern im Hochparterre nicht zuzumuten, den Kinderwagen in die Wohnung zu transportieren.
Die Richter des Amtsgerichts gaben dem Vermieter Recht. Der Eigentümer könne grundsätzlich bestimmen, wie das Treppenhaus genutzt werde. Auch verletze das Abstellen von Kinderwagen nicht die Brandschutzvorschriften. Weder die Kläger noch Rettungskräfte würden durch die Kinderwagen am Durchgang behindert, zumal diese nicht angekettet seien und sich damit verschieben ließen. Außerdem könnten auch Fußmatten, gefüllte Briefkästen oder Holztäfelungen in Brand gesetzt werden und zu einer Rauchentwicklung führen, ohne dass jemand auf die Idee käme, diese nicht mehr zu nutzen.
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