| dpa-tmn, t-online.de
Das Landgericht Münster hat jetzt entschieden, dass Mieter nicht automatisch einen Anspruch auf Satellitenfernsehen haben. Dies gilt vor allem dann, wenn sie einen Breitbandkabelanschluss in ihrer Wohnung verlegen können. In einem solchen Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter die Montage einer Parabolantenne zu erlauben, berichtet die Zeitschrift "Mietrecht und Wohnungswirtschaft" (Heft 3/2012).
In dem verhandelten Fall wollte ein Mieter eine Satellitenschüssel installieren, obwohl in dem Haus ein Kabelanschluss verfügbar war. Der Vermieter verweigerte dem Mieter daher die Installation der Parabolantenne. Zu Recht: Der Hausanschluss für das Kabelfernsehen befinde sich in diesem Fall zwar im Keller, argumentierten die Richter. Zu diesem habe der Mieter allerdings Zugang. Daher müsse diese Anschlussmöglichkeit auch genutzt werden.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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