| dpa-tmn, t-online.de
Viele Mieter ärgern sich über das Eigenbedarfskündigungsrecht ihres Vermieters. Doch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied jetzt, dass die Kündigung sehr gut begründet werden muss. Allein die Angabe, der Vermieter wolle dort jetzt wohnen, reicht dafür nicht aus (Az.: 9 C 128/11).
In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümerin den Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt. Begründet hatte die Frau die Kündigung damit, dass sie die Wohnung unter Aufnahme eines Kredits gekauft habe und nun darin leben wolle. Zudem besitze sie sonst kein Immobilieneigentum.
Diese Begründung reichte den Richtern nicht. Die bloße Angabe des Selbstnutzungswunsches reiche nicht aus, befanden sie. Erforderlich seien auch konkrete Angaben zur jetzigen Wohnsituation, damit der Mieter den Selbstnutzungswunsch überprüfen könne.
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