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Mietrecht: Regierung will Rechte von Vermietern stärken

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Mietrecht: Bundesregierung will Rechte von Vermietern stärken

23.05.2012, 20:08 Uhr | t-online.de, AFP

Mietnomaden soll es an den Kragen gehen (Quelle: imago)

Mietnomaden soll es an den Kragen gehen (Quelle: imago)

Mit einer Mietrechtsreform und mehreren Neuregelungen möchte die Bundesregierung neue Anreize für Vermieter und Mieter schaffen. Insbesondere eine neue Regelungen zum Vorgehen gegen Mietnomaden dürfte vermehrt Vermieter in ihren Rechten stärken. Grundlage für die Neuregelung ist die sogenannte "Berliner Räumung".

Kampf gegen Mietnomaden

Mit Hilfe der "Berliner Räumung" möchte die Bundesregierung das Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden erleichtern und damit vor allem Kleinvermietern helfen, wie das Ministerium mitteilte. Durch die neuen Regelungen hätten Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne zugleich die Gegenstände in der Wohnung - oftmals für viel Geld - wegschaffen und einlagern zu müssen. Im Zivilprozess sollen Vermieter zudem Zahlungs- und Räumungsansprüche gegenüber sogenannten Mietnomaden leichter durchsetzen können.

"Berliner Räumung"

Die "Berliner Räumung" gilt als eine besondere Form der Zwangsräumung. Sie stellt wie eine Zwangsvollstreckung eine offizielle Zwangsvollstreckungsmaßnahme dar und setzt daher ebenfalls einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel voraus. Der Vermieter übet hierbei das Vermieterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen aus. Während bei einer "klassischen“ Räumung der Abtransport, die Verwahrung und Verwertung bzw. die Vernichtung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt - und somit neben den Speditions- und Lagerkosten auch Gerichtsvollziehergebühren anfallen würden - wird in diesem Fall vom Gerichtsvollzieher nur die Herausgabe der Wohnung verlangt.

Mietrecht
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Der Name "Berliner Modell“ stammt von zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen aus dem Berliner Raum. Dort wird die Methode insbesondere in sozialschwachen Wohngebieten vollzogen.

Anreize für energetische Sanierung

Zudem will Regierung mit einer Mietrechtsreform Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden schaffen. Mit dem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf würden Vorteile und Lasten energetischer Modernisierungen "fair auf Vermieter und Mieter" verteilt, teilte das Bundesjustizministerium mit. Mieter sollen künftig Ansprüche auf Mietminderung - etwa wegen Baulärm - erst nach drei Monaten geltend machen können. Die Reform schaffe "Rechtssicherheit für investitionswillige Vermieter", erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

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Die aktuellen Versteigerungstermine aus Ihrer Wunschregion Zwangsversteigerungen

Regierung will Schutzlücken schließen

Im Interesse von Mietern will die Regierung laut Justizministerium außerdem Schutzlücken bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen schließen. So soll der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen für drei Jahre in Zukunft auch dann greifen, wenn eine Personengesellschaft ein Mietshaus von vornherein mit der Absicht kauft, die Wohnungen zum Nutzen ihrer Mitglieder in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Quelle: t-online.de, AFP

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