| dpa-tmn, t-online.de
Mieter dürfen ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Grundsätzlich müssten sie den Vermieter darüber informieren, erklärte die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund in Berlin. Soll die gesamte Wohnung untervermietet werden, muss der Vermieter das zudem ausdrücklich erlauben. Sollte der Vermieter die Erlaubnis nicht erteilen, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten das Mietverhältnis kündigen. Einen Anspruch, dass der Vermieter die Untervermietung gestattet, hat der Mieter nicht.
Möchte der Mieter jedoch nur einen Teil der Wohnung untervermieten, braucht er hierfür zwar ebenfalls die Erlaubnis des Vermieters. Allerdings hat er in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm diese Erlaubnis erteilt. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Untermieter den Hausfrieden stört oder die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird.
Gegebenenfalls kann der Vermieter die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter einer höheren Miete zustimmt, es sei denn, im Mietvertrag ist eine Untervermietung bereits erlaubt.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
Zuhause.de: Untermiete im Mietrecht - Tipps für Untermiete und Untermietvertrag
| dpa-tmn, t-online.de
Top Partner
Diesen Artikel...
Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video
Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special
Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special