| dpa-tmn, t-online.de
Wer ständigem Baulärm ausgesetzt ist, kann eine Kürzung der Miete verlangen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 10/2012) und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Nach Ansicht der Richter muss ein Mieter selbst bei einer zentral gelegenen Wohnung keine Dauerbeschallung von früh bis spät durch Pressluft- und Bohrhammerlärm aushalten (Az.: 33 C 2424/11).
Das Gericht gab damit der Klage von Mietern statt. Sie hatten die Rückzahlung eines Teils ihrer Miete verlangt, weil sie über mehrere Monate erheblichem Baulärm ausgesetzt waren, der durch eine Hochaussanierung verursacht wurde. Der Vermieter hatte argumentiert, dass wegen der zentralen Lage der Wohnung im Frankfurter Westend der Lärmpegel ohnehin hoch sei. Das Amtsgericht sah die Forderung dagegen als berechtigt an. Der Baulärm sei ein Mietmangel, der zur Minderung der Miete berechtige. In diesem Fall hielten die Richter zehn Prozent für angemessen.
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