| dpa-tmn, t-online.de
Die Geräusche eines Wochenmarktes müssen Mieter ertragen. Eine solche Geräuschkulisse ergebe sich aus dem ortsüblichen Erscheinungsbild einer innerstädtischen Wohnlage, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Berlin in seiner Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 08/2012) unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 276/11). Daher könnten die Geräusche auch nicht den Wohnwert einer Wohnung mindern.
In dem Fall stritten ein Mieter und ein Vermieter darüber, ob eine Mieterhöhung zulässig ist. Der Mieter wollte nicht mehr Geld zahlen und führte an, dass aus seiner Sicht zahlreiche Mängel an der Wohnung bestehen. Neben der Geräuschkulisse zählte er dazu unter anderem eine unzureichende Elektroinstallation und eine nicht zeitgemäße Wärmedämmung.
Die Richter lehnten diese Begründungen aber ab: Die Geräuschkulisse ergebe sich aus der Lage der Wohnung. Der pauschale Vorwurf, Elektroleitungen seien nicht ausreichend, genüge nicht. Der Mieter müsse vielmehr Belege dafür erbringen. Ob die Wärmedämmung unzureichend sei, müsse durch den Vergleich mit ähnlichen Häusern ermittelt werden. Generell seien die Anforderungen bei Altbauten nicht so hoch wie bei Neubauten.
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