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Rollstuhlfahrer muss der Weg ins Haus frei sein

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Rollstuhlfahrer muss der Weg ins Haus frei sein

| dpa-tmn

Ein schwer behinderter Mieter muss die Chance haben, durch die Haustür seines Wohnobjekts zu gelangen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Realität meist schwerer als man annimmt. Das Landgericht München befasste sich mit den Details einer solchen Lösung (Az.: 453 C 27330/10).

Der Fall: Ein Rollstuhlfahrer hatte zwei mobile Auffahrtsschienen aus Aluminium angeschafft, die ihm die Möglichkeit gaben, über die Treppe zur Haustüre seiner Wohnanlage zu gelangen. Das schien der Hausverwaltung ein zu riskantes Unterfangen. Ein Besucher des Objekts zum Beispiel habe nur durch einen Warnruf davon abgehalten werden können, auf die Kante der lose aufgelegten Schiene zu treten und aller Wahrscheinlichkeit nach zu stürzen. Diese Lösung könne man nicht hinnehmen, stellten die Kläger im Gerichtsverfahren fest. Es müsse nach einer anderen, weniger gefährlichen Methode gesucht werden.

Das Urteil: Der zuständige Richter wies den Rollstuhlfahrer darauf hin, dass er bei allem berechtigten Interesse, in seine Wohnung zu gelangen, auch an die Sicherheit anderer Menschen denken müsse. Eine "feste Anbringung der Schienen" an der Treppe sei sowohl im Interesse des Körperbehinderten als auch der anderen Hausbesucher. Der Rollstuhlfahrer könne dann wie bisher mit den Rädern hinaufrollen, die anderen könnten links und rechts von den Schienen auf den Treppenstufen hoch gehen. Eine mobile Lösung sei hingegen ungeeignet.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

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