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Mieter ohne Anspruch auf verstärkten Einbruchschutz

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Mieter ohne Anspruch auf verstärkten Einbruchschutz

08.10.2012, 12:28 Uhr | dpa-tmn, t-online.de

Einbruchschutz: Selbst ein Türspion kann für Streit zwischen Mieter und Vermieter führen (Quelle: imago)

Selbst ein Türspion kann für Streit zwischen Mieter und Vermieter führen (Quelle: imago)

Mieter können nicht verlangen, dass der Vermieter den Einbruchschutz ihrer Wohnung verbessert. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Demnach gibt es keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser oder einen Türspion. Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Maßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen. Die Folge: Der Vermieter kann die Miete erhöhen.

Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser muss kleine Baumaßnahmen, wie den Einbau eines Türspions, bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters gestatten.

Vereinbarung mit dem Vermieter schließen

Wichtig ist es aber, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Investitionen passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt hier eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen, und dass diese Mieterinvestitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann beispielsweise auch, dass der Vermieter für den Verbleib dieser Sicherheitsmaßnahmen eine Entschädigung zahlt.

08.10.2012, 12:28 Uhr | dpa-tmn, t-online.de

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