29.10.2012, 11:40 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
Mieter sollten ihren Putzpflichten im Treppenhaus nachkommen. Andernfalls kann es für sie teuer werden, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Denn der Vermieter kann in diesem Fall eine Reinigungsfirma beauftragen. Die Kosten hierfür müsse der Mieter übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Putzpflicht im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zunächst müsse der Vermieter den Mieter aber auffordern, den Besen in die Hand zu nehmen, erklärt Ropertz. "Oft hatte derjenige einfach keine Zeit oder war krank." Erst wenn er der Bitte nicht nachkommt, sei es das Recht des Hauseigentümers oder Verwalters, eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
29.10.2012, 11:40 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
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