29.10.2012, 14:28 Uhr | dpa-tmn
Eine Nische mit Vorhang in der Wohnung kann eine höhere Miete rechtfertigen, denn sie gilt als Abstellraum mit Sichtschutz. Und das erhöhe den Wohnwert, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 12b C 228/11), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Erhöhter Wohnwert rechtfertigt Mieterhöhung
In dem verhandelten Fall wollte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung erhöhen. Zur Begründung verwies er auf mehrere Eigenschaften der Wohnung, die nach seiner Einschätzung den Wohnwert erhöhten. Dazu gehörte auch der Abstellraum. Der Mieter wehrte sich gegen die Mieterhöhung und erklärte, dass es sich bei dem Abstellraum nur um eine Nische handle, die mit einem Vorhang abgetrennt sei. Für das Gericht reichte das aus, um die Mieterhöhung als rechtmäßig anzuerkennen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
29.10.2012, 14:28 Uhr | dpa-tmn
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