01.11.2012, 15:20 Uhr | t-online.de, dpa-tmn
Überhitzte Büroräume rechtfertigen nicht ohne weiteres eine Mietkürzung. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Das gilt vor allem dann, wenn der Mieter lediglich pauschal behauptet, die Innenraumtemperatur sei den Mitarbeitern nicht zumutbar (Az.: 8 U 48/11).
In dem verhandelten Fall hatte ein Gewerbemieter einen Teil der Miete mit der Begründung einbehalten, in den Büroräumen sei es ihm zu warm. Konkret kritisierte der Mieter, in der warmen Jahreszeit herrschten in den Räumen "nahezu durchgängig 30 Grad Celsius und mehr".
Dem Kammergericht war diese Mängelbeschreibung zu pauschal. Es sei allgemein bekannt, dass nicht jeder Sommer gleich warm und sonnig verlaufe, befanden die Richter. Bei einem behaupteten baulichen Mangel müsse der Mieter präzise Angaben über die konkreten Außentemperaturen und die Innenraumtemperatur machen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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