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Leutheusser verteidigt Einschränkung der Mieterrechte bei Sanierung

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Leutheusser verteidigt Einschränkung der Mieterrechte bei Sanierung

02.01.2013, 14:31 Uhr | AFP

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Quelle: dapd)

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Quelle: dapd)

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die umstrittene Mietrechtsreform verteidigt, wonach Mieter bei einer energetischen Sanierung künftig drei Monate lang keine Mietminderung mehr verlangen dürfen. Die geplante Neuregelung sei "sachgerecht", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es braucht Anreize, damit gerade auch kleine Vermieter in die energetische Wohnraumsanierung investieren."

Lärm, Dreck und Baugerüste

Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, dass sich die Einschränkung des Rechts auf Mietminderung auf längstens drei Monate erstrecke. Zudem gelte es nur für Maßnahmen, "die tatsächlich Endenergie einsparen und damit dem Mieter in der Regel durch Senkung der Heizkosten zugute kommen".

Um energetische Sanierungen wie Wärmedämmung oder den Austausch von Fenstern zu fördern, sollen Mieter künftig drei Monate lang Lärm, Dreck und Baugerüste an ihrem Wohnhaus ertragen müssen, ohne die Miete kürzen zu dürfen. Der Bundestag hat die entsprechende Reform des Mietrechts bereits beschlossen, am 1. Februar beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Gesetz.

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Kritik von Mieterverbänden

Mieterverbände kritisieren die Neuregelung scharf. Gegen die Einschränkung von Mieterrechten bei Baumaßnahmen werde es Musterprozesse geben, sagte der Chef des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, dem "Tagesspiegel". "Wir werden das unterstützen."

Quelle: AFP

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