07.01.2013, 13:59 Uhr | t-online.de, dpa-tmn
Mieter sind verpflichtet sämtliche Defekte, die während der Mietzeit auftreten, dem Vermieter zu melden. Sollte dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen werden, können Schadensersatzansprüche des Vermieters drohen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Ein leckendes Wasserrohr könnte beispielsweise Vorbote eines Rohrbruchs sein. Sollte der Mieter die Leckage dem Vermieter nicht melden, kann er für die Schäden eines später eventuell eintretenden Rohrbruchs vom Vermieter in Haftung genommen werden.
Bei akuten Notfällen muss der Mieter sogar im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Sicherungsmaßnahmen treffen, damit sich der Schaden nicht vergrößert.
Auch eine Mietminderung darf der Mieter nur in Anspruch nehmen, wenn er den Mangel dem Vermieter rechtzeitig anzeigt. Denn nur dann kann dieser für Abhilfe sorgen. Sollte der Mangel auch für den Vermieter offensichtlich sein, entfällt die Anzeigepflicht des Mieters.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
07.01.2013, 13:59 Uhr | t-online.de, dpa-tmn
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