14.05.2013, 17:27 Uhr | dpa-tmn
Wildschweine können im Garten gehörigen Schaden anrichten. Daher haben Mieter Anspruch auf entsprechende Schutzmaßnahmen, entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az: 15 C 25/12), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" berichtet. Ein einfacher Maschendrahtzaun genügt hier nicht.
In dem Fall hatte ein Vermieter einen stabilen Jägerzaun auf dem Grundstück seiner Mieter entfernt und durch einen Maschendrahtzaun ersetzt. Dieser neue, einfache Zaun war für die in der Umgebung lebenden Wildschweine kein Hindernis. Insgesamt sieben Mal drangen die Tiere in den Garten der Mieter ein und hinterließen deutliche Spuren in deren Beeten.
Erst vor Gericht konnten die Mieter sich gegen ihren Vermieter durchsetzen. Dieser müsse einen stabilen Zaun errichten, der geeignet ist, Wildschweine von dem Grundstück fernzuhalten, befanden die Richter. Denn er sei verpflichtet, seinen Mietern einen vertragsgemäßen Gebrauch der mit vermieteten Gärten zu ermöglichen.
14.05.2013, 17:27 Uhr | dpa-tmn
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