Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien > Mietrecht >

Mieterhöhung: Auf die ganze Gemeinde kommt es an

...

Mieterhöhung: Auf die ganze Gemeinde kommt es an

05.07.2013, 09:41 Uhr | t-online.de, dpa-AFX

Neues Urteil zum Thema Miete (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Neues Urteil zum Thema Miete (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Dieses Urteil dürfte eine Welle an Klagen auslösen: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) müssen sich umstrittene Mieterhöhungen am gesamten Mietniveau einer Stadt orientieren und nicht nur an der Preisspanne eines eng gefassten Stadtteils. Das Karlsruher Gericht hat deswegen nun mehrere Berufungsurteile aufgehoben, die den Vermieter gestützt hatten. Recht bekamen die beklagten Mieter, die einer Mieterhöhung nicht zugestimmt hatten. Eine andere Entscheidung des BGH fiel für die Mieter jedoch nicht so positiv aus.

Vermieterin verlangt Zustimmung zu höherer Miete

Dem BGH lagen mehrere Fälle aus Nordrhein-Westfalen vor, in denen Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete von ihren Mietern wollten. Vor allem um diese Fälle ging es: Eine Vermieterin - die Besitzerin von Doppelhaushälften in Ahlen - hatte von ihren Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt.

Die Wohnungen gehören laut Pressestelle des BGH zu der in den Jahren 1910 bis 1924 durch die Bergwerksgesellschaft Westfalen errichteten "Zechensiedlung Neustadt". Die Siedlung steht wegen ihres Charakters als Gartenstadt unter Denkmalschutz. Die Wohnungen waren bis zur Schließung der Zeche "Westfalen" im Jahr 2000 subventioniert und fast ausschließlich von Bergleuten bewohnt. Die Mieten sind besonders günstig.

Im Jahr 2005 verlangte die Klägerin für eine Vielzahl ihrer Mietobjekte in der Zechensiedlung die Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete. Einige Mieter erteilten die Zustimmung nicht.

Amtsgericht Ahlen weist erste Klage ab

Darauf hin klagte die Vermieterin - und das Amtsgericht Ahlen wies die Klage auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung ab. Dabei zog das Amtsgericht die ortsübliche Vergleichsmiete mit Hilfe eines Sachverständigen anhand des einfachen Mietspiegels von Ahlen zu Rate.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Vergleichsmiete niedriger als die bisher gezahlte Miete ist. Somit bestehe kein Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung.

Landgericht Münster gibt der Vermieterin Recht

Dann ging die Klägerin in die nächste Instanz. Das Berufungsgericht - das Landgericht Münster - änderte die erstinstanzlichen Urteile ab und gab zwei Klagen ganz und einer Klage teilweise statt.

Zur Begründung hieß es, dass der einfache Mietspiegel nicht in Betracht komme. Denn die Wohnungen der ehemaligen Zechensiedlung seien in die Datenerhebung zu diesem Mietspiegel nicht eingeflossen. Zudem wiesen die Doppelhaus-Hälften verschiedene bedeutsame Besonderheiten auf, die einem Vergleich mit dem Mietwohnraum im übrigen Stadtgebiet entgegenstünden.

Das Landgericht stützte sich auf ein Sachverständigen-Gutachten, das ausschließlich Wohnungen der Klägerin aus der ehemaligen Zechensiedlung als Vergleichsobjekte heranzog. In diesem Punkt ist die Pressestelle des BGH unkonkret - doch offensichtlich hatte die Vermieterin in einigen Wohnungen der Zeche kräftigere Mieterhöhungen durchgesetzt, die über dem Niveau der ganzen Stadt lagen.

keine gültigen Elemente gefunden!

BGH stimmt wiederum den Mietern zu

Daraufhin wandten sich die beklagten Mieter an den BGH und verlangten die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Urteile. Die Karlsruher Richter gaben nun wiederum den beklagten Mietern Recht.

Zur Begründung hieß es, der Gutachter des Landgerichts hätte ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde heranziehen müssen und nicht nur die Zechensiedlung. Das Landgericht Münster muss die Fälle jetzt neu verhandeln.

Mieterhöhung richtet sich nach Mietspiegel

Die Erhöhung von Mieten richtet sich in Deutschland in der Regel nach einem Mietspiegel, der für die jeweilige Gemeinde erstellt wird. Dieser wird ermittelt anhand der in der Gemeinde üblichen Mietpreise der vergangenen Jahre.

Ein Vermieter darf aber nicht auf einmal eine Miete auf das höhere Niveau anheben, sondern nur in einem genau festgesetzten Rahmen. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen.

Miete kann auch höher ausfallen

Die BGH-Richter entschieden aber auch, dass in einem Mietspiegel vorgesehene Zuschläge bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden müssen (Az.: VIII ZR 354/12). Die Zuschläge würden selbst dann gelten, wenn dadurch die Miete höher ausfällt als im Mietspiegel vorgesehen. In manchen Mietspiegeln sind etwa Zuschläge für Einfamilienhäuser vorgesehen - und das war der Streitpunkt im vorliegenden Fall.

Die Mieter einer ehemaligen Soldatensiedlung wollten 2009 einer Mieterhöhung nicht zustimmen, wogegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) klagte. Das Landgericht Aachen setzte die im Mietspiegel vorgesehenen Zuschläge für Einfamilienhäuser zunächst nicht an. Die Mieten wären dann höher, als es der Mietspiegel der Stadt für derartige Häuser vorsehe, hieß es. Das Landgericht billigte eine Miete von 4,30 Euro pro Quadratmeter für die Reihenhäuser der Siedlung.

Die Zuschläge sollten Besonderheiten abbilden, die im Mietspiegel nicht berücksichtigt worden seien, urteilte der BGH nun. Eine Miete von 4,41 Euro pro Quadratmeter sei hier deshalb angemessen.

Zuhause.de: Mieterhöhung – wann Mieter höhere Miete ablehnen können

05.07.2013, 09:41 Uhr | t-online.de, dpa-AFX

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eigenwillige Festung 
Mann baut Felsenvilla auf Wolkenkratzer

Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Partner
Finden Sie Ihren Traumjob
 
Strom-Rechner
Tarifvergleich Strom
Strom-Rechner (kWh/Jahr)

Zins-Check
Tagesgeld-Vergleich

Anzeige
Shopping 
AKOYA-Notebook "E6232" jetzt 50,- € reduziert

Ci3-CPU, Windows 8, 1000 GB Speicher u.v.m. zum attraktiven Preis von 349,- €. bei MEDION


Shopping
Shopping 
Gratis-Versand in 24 Stunden bereits ab 25,- €

Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Außen Nostalgie – innen top moderne Technik entdecken

Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas

Anzeige