07.07.2013, 12:35 Uhr | dpa-tmn
Droht ein Vermieter vorschnell mit der Kündigung, kann das teuer für ihn werden. Denn wenn die Androhung unberechtigt war, muss er für die Anwaltskosten der Mieter aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 12 C 1/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter wegen eines angeblichen Mietrückstandes eine Mahnung geschickt. Das Schreiben enthielt den Hinweis "bevorstehende fristlose Kündigung". Die Mieter schalteten einen Anwalt ein und wollten nach Abschluss des Verfahrens die Kosten für den Rechtsbeistand von ihrem Vermieter ersetzt bekommen.
Die Richter gaben den Mietern Recht: Der Vermieter habe seine Pflichten verletzt, weil er mit einer fristlosen Kündigung gedroht habe. Einen Grund habe es dafür nicht gegeben, denn der Mieter war nicht im Rückstand.
Da die Forderung des Vermieters hoch und die Frist kurz gewesen sei, sei es durchaus nachvollziehbar, dass sich die Mieter mit Hilfe eines Anwalts wehrten.
07.07.2013, 12:35 Uhr | dpa-tmn
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