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Mietrecht: Rauchender Mieter kann doch noch klagen

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Rauchender Mieter kann doch noch klagen

10.07.2013, 12:23 Uhr | AFP

Der Fall um starkes Rauchen in einer Mietwohnung ist wieder offen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Der Fall um starkes Rauchen in einer Mietwohnung ist wieder offen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Überraschende Wende im Fall des starken Rauchers, dem nach 40 Jahren die Wohnung gekündigt wurde: Er erhält nun doch Prozesskostenhilfe und kann damit gegen seine Vermieterin klagen. Der Mann hatte gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde eingelegt und war damit erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihm die Prozesskostenhilfe zu, die das Amtsgericht zunächst verweigert hatte. Die Chancen der Vermieterin haben sich damit möglicherweise verschlechtert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgericht seinen Beschluss. Diese Rechtsprechung habe der BGH auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht geändert (Az.: 21 T 65/13).

Erfolgschancen der Vermieterin haben sich verschlechtert

Die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hätten. Das Amtsgericht hatte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil sein juristisches Vorgehen gegen die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

Dagegen wollte das Landgericht nicht ausschließen, dass die Kündigung möglicherweise auch gegen Treu und Glauben verstößt. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin dennoch 2008 einen neuen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe - in Kenntnis seiner Rauchgewohnheiten. Das Verfahren wird nun vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fortgesetzt.

10.07.2013, 12:23 Uhr | AFP

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