Mietrecht
Lärmbelästigung durch Rollläden: Was ist erlaubt?05.08.2013, 09:53 Uhr | dpa-tmn
Wer in einem Mehrfamilienhaus die Rollläden in den eigenen vier Wänden bewegt, verursacht dabei zwangsläufig Lärm. Die damit verbundenen Geräusche müssen Nachbarn hinnehmen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Doch auch für das Schließen und Öffnen der Rollläden gibt es Regeln.
Grundsätzlich dürfen Rollläden auch in der Nacht geschlossen und früh morgens geöffnet werden. Denn die Rollläden dienen dazu, nachts die Räume zu verdunkeln. Da niemandem vorgeschrieben werden kann, wann er abends schlafen geht oder morgens aufsteht, ist die Betätigung der Rollläden zu jeder Zeit gestattet.
Mieter sollten aber darauf achten, dass sie hierbei möglichst wenig Lärm verursachen, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden.
Sollten Nachbarn sich dennoch beim Vermieter beschweren und er daraufhin eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ausspricht, ist diese unbegründet. Nur wenn der Mieter willentlich viel Lärm verursacht oder die Rollläden nachts permanent öffnet und schließt, ist dieses Verhalten nicht mehr angemessen und kann abgemahnt werden.
05.08.2013, 09:53 Uhr | dpa-tmn
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