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Rauchender Mieter Friedhelm Adolfs wehrt sich weiter gegen Kündigung: Berufung angekündigt

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Berufung angekündigt

Rauchender Mieter wehrt sich weiter gegen Kündigung

06.08.2013, 14:29 Uhr | AFP, t-online.de

Friedhelm Adolfs will sich mit dem Rauswurf aus seiner Wohnung nicht abfinden (Quelle: dpa)

Friedhelm Adolfs will sich mit dem Rauswurf aus seiner Wohnung nicht abfinden (Quelle: dpa)

Der Streit um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters geht in die nächste Runde: Zwar hat Friedhelm Adolfs das Zivilverfahren um den Rauswurf aus seiner Wohnung vor dem Amtsgericht verloren. Doch der 75-Jährige gibt nicht auf. In den nächsten Tagen wird die Berufung gegen dieses Urteil beim Düsseldorfer Landgericht eingehen, wie der Anwalt des Rentners auf seiner Internetseite mitteilte.

Unzumutbare Belästigung für andere Mieter

Der Fall des gekündigten Rauchers hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Vermieterin hatte dem langjährigen Mieter gekündigt, weil sein Zigarettenrauch ins Treppenhaus ziehe und dadurch andere Mieter unzumutbar belästigt würden. Dafür sei Adolfs verantwortlich, denn er habe zuletzt sein Lüftungsverhalten geändert und seine Holzrollläden nicht mehr geöffnet.

Vermieterin setzt sich in erster Instanz durch

Das Amtsgericht Düsseldorf gab der Räumungsklage der Vermieterin in erster Instanz statt: Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund, urteilte das Gericht in seiner Einzelfallentscheidung. Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann hingegen kritisierte das Räumungsurteil scharf.

Mieter-Anwalt: Entscheidung unverhältnismäßig

Der Richterspruch des Amtsgerichts "missachtet die Interessen eines alten Witwers an seiner bescheidenen Behausung aus Gründen, die in keinem Verhältnis dazu stehen", erklärte der Jurist. Es gehe im vorliegenden Fall nicht um die Freiheit eines Rauchers. In dem Verfahren gehe es vielmehr um das Recht eines 75-Jährigen, der pünktlich seine Miete zahle, "seine äußerst bescheidene Wohnung zu behalten".

06.08.2013, 14:29 Uhr | AFP, t-online.de

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