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Mieter verpesten ganzes Haus: Kündigung zulässig

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Mietrecht

Mieter verpesten ganzes Haus: Kündigung zulässig

12.08.2013, 15:24 Uhr | t-online.de, dpa-tmn

Mieter dürfen die Geruchsnerven ihrer Nachbarn nicht überstrapazieren (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Mieter dürfen die Geruchsnerven ihrer Nachbarn nicht überstrapazieren (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Rauchende Nachbarn, die weder sich noch ihre Wohnung pflegen, sind anderen Mietern nicht zuzumuten: Kommt ständig ein starker Gestank aus einer Mietwohnung, muss der Luftverpester mit der Kündigung vom Vermieter rechnen. Denn der Hausfrieden könne dadurch nachhaltig gestört werden, befand das Amtsgericht Wetzlar (Az.: 38 C 1389/12(38)). Daher sei ein fristloser Rauswurf durchaus gerechtfertigt.

Rauswurf nach vorheriger Abmahnung

Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin. In dem verhandelten Fall drang aus der Wohnung der Mieter im Souterrain ein starker unangenehmer Geruch, der durch das ganze Haus zog. Nachdem sich Nachbarn beschwert hatten, mahnte der Vermieter die Mieter erst erfolglos ab und kündigte ihnen dann.

Andere Mieter müssen Geruch nicht akzeptieren

Zu Recht, wie die Richter in Wetzlar befanden. Sie stellten nach einem Ortstermin fest, wegen fehlender Körperhygiene der stark rauchenden Mieter und fehlender Reinigungsmaßnahmen rieche es in der Tat im gesamten Gebäude sehr penetrant. Das müssten die übrigen Bewohner nicht hinnehmen.

Erst kürzlich hatte der Fall eines 75-jährigen Rauchers für eine öffentliche Debatte gesorgt, dem nach 40 Jahren gekündigt worden war. Grund für den Rauswurf war ebenfalls der Geruch aus seiner Wohnung, von dem sich die Nachbarn belästigt fühlten. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Düsseldorf den Rauswurf bestätigt. Der Anwalt des 75-Jährigen hat allerdings angekündigt, sein Klient wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

12.08.2013, 15:24 Uhr | t-online.de, dpa-tmn

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