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Rauchen auf dem Balkon: Gericht in Rathenow gibt Urteil bekannt

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Gericht stärkt Raucher

Urteil: Zwölf Zigaretten auf Balkon am Tag sind erlaubt

06.09.2013, 15:00 Uhr | dpa, AFP, dpa-AFX, t-online.de

Auf dem Balkon dürfen Mieter rauchen - zumindest in Maßen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Auf dem Balkon dürfen Mieter rauchen - zumindest in Maßen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt - selbst wenn empfindliche Nachbarn sich davon gestört fühlen? Über diese Frage hatte das Amtsgericht Rathenow jetzt zu entschieden - und sich auf die Seite eines rauchenden Ehepaares gestellt.

Rauchen nur zu bestimmten Uhrzeiten?

Gegen Nachbarn, die dem blauen Dunst frönen, hatte ein Ehepaar aus Premnitz in Brandenburg geklagt. Ihnen war der Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen ein Dorn im Auge. Die seit 1959 in dem Haus wohnenden Rentner wollten erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen und stets den Aschenbecher leeren.

Zumutbare Beeinträchtigung

Für eine solche Regelung sah Richter Peter Lanowski jedoch keine Rechtsgrundlage. Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied Lanowski. Der Versuch einer gütlichen Einigung war zuvor gescheitert.

Das abgeblitzte Ehepaar kündigte indes Berufung an und will vor das Landgericht Potsdam ziehen. "Ich bin sehr enttäuscht", sagte der Rentner. Gemütliche Kaffeerunden könne es so auf seinem Balkon nicht mehr geben. "Wenn es gut geht, sitzen wir eine Stunde ungestört, ein anderes Mal können wir nach fünf Minuten wegen des Zigarettenqualms abräumen", meinte er.

Sein Anwalt Nils Ahrens verwies auf Urteile zum Grillen auf dem Balkon, wonach Begrenzungen üblich sind. Etwas Vergleichbares hätte doch auch im vorliegenden Fall gefunden werden können, monierte der Jurist.

In Protokoll Rauchgewohnheiten dokumentiert

Die Kläger hatten dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentierte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen, und auch Fotos eingereicht. Konkret wollten sie ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen sieben und acht Uhr, zehn und elf Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr erwirken.

Grenze liegt bei 20 Zigaretten

Dafür sah Richter Lanowski keine Veranlassung. Er stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der rauchenden Mieter. Die gaben an, abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon zu rauchen. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, meinte der Richter. Er verwies auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Dort hatten die Richter einen Konsum von mehr als 20 Zigaretten als nicht mehr hinzunehmende Rauchbelästigung angesehen.

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"Der Richter hat nichts Neues gewagt", kritisierte Ernst-Günther Krause von der Nichtraucher-Initiative Deutschland. Er war für die Urteilsverkündung aus München angereist. "Das war ein typisches erstinstanzliches Urteil. Die Grenze bei 20 Zigaretten pro Tag zu ziehen, ist willkürlich", sagte Krause. Er setze seine Hoffnung auf die Berufungsinstanz: "Nichtraucher müssen besser geschützt werden. Einfach die Balkontür zu schließen, kann keine Lösung sein."

Fristlose Kündigung für rauchenden Mieter

Der brandenburgische Fall erregte besonderes Interesse nach einem Raucher-Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung eines 75-Jährigen wegen Zigarettenrauchs bestätigt. Der Mann will das Urteil allerdings nicht akzeptieren.

06.09.2013, 15:00 Uhr | dpa, AFP, dpa-AFX, t-online.de

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