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Mietererhöhung: Mieter muss berechtigter Erhöhung zustimmen


Bis zur Vergleichsmiete
Mieter muss berechtigter Erhöhung zustimmen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 28.04.2014Lesedauer: 1 Min.
Eine berechtigte Mieterhöhung ist an unterschiedlichste Bedingungen geknüpftVergrößern des BildesEine berechtigte Mieterhöhung ist an unterschiedlichste Bedingungen geknüpft (Quelle: dpa-bilder)
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Einer Mietererhöhung bis zur ortsüblichen Höhe muss ein Mieter zustimmen, wenn der Anstieg berechtigt ist. Die Zustimmung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Schreibens vom Vermieter erfolgen. Falls die Zustimmung nicht fristgemäß erfolgt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt.

Die Einwilligung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Es reicht sogar aus, wenn der Mieter lediglich den erhöhten Betrag zahlt, ohne sich hierzu zu äußern.

Erlaubt ist eine solche Mieterhöhung jedoch nur dann, wenn die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert war. Modernisierungsmieterhöhungen und eine Anpassung der Betriebskosten werden bei dieser Frist außen vor gelassen.

Der Vermieter darf die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen und er darf die Erhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung aussprechen. Die Miete darf sich aber innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöhen. In einigen gesondert ausgewiesenen Regionen sogar nur um 15 Prozent.

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