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BGH-Urteil regelt Vermieter-Zugriff auf Mietkaution


BGH-Urteil zur Kaution
Geld für Vermieter tabu, bis der Vertrag endet

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 07.05.2014Lesedauer: 1 Min.
BGH fällt wichtiges Urteil zur MietkautionVergrößern des BildesBGH fällt wichtiges Urteil zur Mietkaution (Quelle: dpa-bilder)
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Während eines bestehenden Mietverhältnisses ist die Kaution eines Mieters für den Vermieter tabu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Vermieter darf selbst dann nicht auf das hinterlegte Geld zugreifen, wenn er sich mit dem Mieter um die Höhe der Miete streitet.

Die Richter gaben damit einer Mieterin aus Bonn Recht, die ihren Vermieter verklagt hatte. Bei ihrem Einzug hatte sie 1400 Euro Kaution hinterlegt. Als die Klägerin später von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch machte, ließ sich der Vermieter das gesamte hinterlegte Geld auszahlen. Dabei berief er sich auf eine Extravereinbarung im Mietvertrag.

Klauseln in Mietverträgen unwirksam

Der BGH erklärte diese Klausel im Vertrag für unwirksam. Ein Vermieter dürfe während des laufenden Mietverhältnisses nicht auf die Kaution zugreifen. Die Mieterin müsse ihre Kaution zurück erhalten.

Kaution treuhänderisch anlegen

Laut Gesetz müssen Vermieter Kautionen treuhänderisch anlegen und dürfen bei Streitigkeiten während der Mietzeit nicht darauf zurückgreifen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Auszug auch bei einer Insolvenz des Vermieters vollständig zurück erhält, falls dem Vermieter etwa wegen unterlassener Renovierungen keine Ansprüche zustehen, heißt es im Urteil.

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