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Mietpreisbremse: So wehren Sie sich gegen zu hohe Mieten


Mietpreisbremse zeigt keine Wirkung
Wie Sie sich gegen erhöhte Mieten wehren können

afp, t-online, oca

Aktualisiert am 18.05.2016Lesedauer: 3 Min.
Die Mietpreisbremse zeigt laut einer aktuellen Studie kaum Wirkung.Vergrößern des BildesDie Mietpreisbremse zeigt laut einer aktuellen Studie kaum Wirkung. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Mietpreisbremse ist vor fast einem Jahr mit großen Erwartungen eingeführt worden. Laut einer aktuellen Studie des Forschungsinstituts Regiokontext zeigt das neue Gesetz allerdings kaum Wirkung. Doch wie können sich Mieter dennoch gegen erhöhte Mieten schützen?

Laut Mietpreisbremse darf bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschritten werden. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht.

Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. In Berlin gilt sie im Gegensatz zu anderen Ballungsgebieten seit Juni im gesamten Stadtgebiet.

"Mieter müssen selbst aktiv werden"

"Zahlen Mieter zu viel Miete, müssen sie selbst aktiv werden", sagt Rechtsanwalt Ferhat Tikbas aus Frankfurt gegenüber t-online.de. "Der Vermieter hat keine Sanktionen zu befürchten", kritisiert Tikbas das Gesetz. "Daher werden viele Vermieter einfach so weitermachen wie bisher."

Zudem weiß der Mieter in den meisten Fällen nicht, wie hoch die Miete vorher war. Eine Auskunft müsse der Vermieter zwar geben, die Richtigkeit der Information könne man aber nur schwer überprüfen. "Ein generelles Einsichtsrecht in den Altmietvertrag steht dem Mieter nicht zu", sagt Tikbas

Mietminderung ist nicht erlaubt

Der Mieter sei Darlegungs- und beweispflichtig. Letztlich bleibe nur noch der Gang vor Gericht. "Erst wenn das gelingt muss der Vermieter die Höhe der Vormiete und die vorgenommenen Modernisierungen darlegen", sagt der Rechtsanwalt. Zuviel gezahlte Miete werde nur ab dem Zeitpunkt der Klage zurückgezahlt.

Verbraucher sollten daher genau prüfen, ob sie möglicherweise zu viel Miete zahlen. "Die Miete einfach mindern dürfen die Verbraucher nicht", sagt Tikbas.

Viele Städte haben keinen Mietspiegel

Schon gleich nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse hatte es Kritik gegeben, die Preisbremse wirke nicht oder nur wenig - etwa weil viele Städte gar keinen Mietspiegel haben und es deshalb schwierig ist, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden.

Darüber hinaus hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erklärt, die Mietspiegel selbst seien das Problem: Die ortsübliche Vergleichsmiete zeige kein realistisches Bild. Für das Jahr 2014 habe das IW nachweisen können, dass teilweise über 90 Prozent der Mieten mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete lagen.

Daten gibt es nur alle zwei Jahre

Der Mietspiegel wird nur alle zwei Jahre erhoben und beruht auf Daten, die einen Zeitraum von vier Jahren abbilden. So sei es "nicht verwunderlich", dass die tatsächlichen Mieten an vielen Orten erheblich von den Mieten in den Mietspiegeln abweichen. Hinzu komme, dass viele Mieter "einfach nur froh sind, wenn sie überhaupt eine Wohnung finden können", erklärte das IW. "Sie haben also kein Interesse, den Vermieter vor Gericht zu zerren."

Justizminister Heiko Maas (SPD) legte im April einen Entwurf für eine weitere Mietrechtsreform vor, die auch eine Mietspiegel-Verordnung enthält. Darin wird beschrieben, wie ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist.

Der Bezugszeitraum soll laut IW zudem auf acht Jahre erweitert werden. Das Wirtschaftsforschungsinstitut riet stattdessen zu einer Auskunftspflicht der Vermieter. So könnte eine "aktuelle und angemessene Übersicht" über die tatsächlichen Mietwohnungspreise entstehen.

Der Berliner Bausenator Andreas Geisel (SPD) will zusammen mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass Vermieter bekanntgeben müssen, was ein Vormieter zahlen musste. Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten forderte zudem Sanktionen für Vermieter im Gesetz, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer ersten Auswertung, wie der Sprecher sagte. "Sobald eine verlässliche Datengrundlage erhoben ist, wird das Ministerium prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Mietpreisbremse nachjustiert werden muss."

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