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Minijob: Morgens Verkäufer, abends Kellner - Tipps für Doppeljobber

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Morgens Verkäufer, abends Kellern - Tipps für Doppeljobber

29.12.2011, 16:15 Uhr | dpa-tmn, t-online.de, t-online.de, dpa-tmn

Mit einem Zweitjob lebt es sich besser, denken Millionen Deutsche (Quelle: imago)

Mit einem Zweitjob lebt es sich besser, denken Millionen Deutsche (Quelle: imago)

Halbtags Verkäufer im Blumenladen, abends Reinigungskraft oder Kellner in der Kneipe - solche Berufsmodelle sind in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Die Zahl der Beschäftigten mit Zweitjob hat sich in den letzten Jahren sogar verdoppelt. Wir erläutern Ihnen, wie Sie Fallstricke vermeiden, wenn Sie mit mehreren Stellen jonglieren.

Der Chef darf mitreden

Gründe für einen zweiten Job gibt es viele: Mancher Beschäftigte hat etwa im Hauptberuf nur eine Halbtagsstelle und nutzt die übrige Zeit für einen Minijob. Andere haben beruflich mehrere Standbeine und gestalten zum Beispiel neben der Arbeit als IT-Administrator noch Internetseiten. Und manchmal reicht ein Job allein einfach nicht zum Leben. Für alle gilt: Sie müssen etliche arbeitsrechtliche Regeln beachten. Und der Chef im Hauptberuf hat in der Regel ein Wörtchen mitzureden.

Blick in den Arbeitsvertrag kann Klarheit schaffen

Wer denkt, die zweite Arbeitsstelle gehe seinen ersten Arbeitgeber nichts an, irrt sich nämlich. Arbeitnehmer, die einen Zweitjob aufnehmen wollen, sollten zunächst in den Arbeitsvertrag schauen, rät Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg. "Darin kann festgelegt sein, dass der Arbeitgeber alle Nebentätigkeiten genehmigen muss", erklärt der Experte, der Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein in Berlin ist.

So eine Klausel ist durchaus zulässig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat (Az.: 9 AZR 464/00). Arbeitnehmer, die gegen die Vereinbarung verstoßen, riskieren eine Abmahnung. Um Streit zu vermeiden, fragen Beschäftigte ihren Chef daher besser immer um Erlaubnis, bevor sie sich einen Zweitjob suchen.

Verbot muss triftigen Grund haben

"Dann bin ich auf der sicheren Seite", betont Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Der Chef dürfe dabei nicht einfach grundlos jede Nebentätigkeit verbieten. Das geht nur, wenn dem Zweitjob betriebliche Interessen des Hauptarbeitgebers entgegenstehen.

So müsse der Mitarbeiter weiter in der Lage sein, im Hauptberuf seine normale Leistung zu erbringen, ergänzt Eckert. Der Chef kann also Einwände erheben, wenn ein Angestellter nebenbei bis spätabends in einer Bar arbeitet und dann morgens regelmäßig müde im Büro erscheint. Ärger dürfte es spätestens dann geben, wenn der betreffende Kollege morgens etwa mit dem Kopf auf die Tastatur sinkt, meint Eckert.

Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden

Doppeljobber müssen außerdem das Arbeitszeitgesetz beachten: Der Nebenjob darf zusammen mit dem Hauptarbeitsplatz die vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschreiten, wie das Bundesarbeitsministerium in einer Broschüre erläutert. Das Gesetz sieht eine Obergrenze von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche vor. Zudem ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Feierabend einzuhalten.

Jobs bei der Konkurrenz sind meist tabu

Auch wenn Mitarbeiter für die Konkurrenz tätig werden wollen, kann der Arbeitgeber unter Umständen sein Veto einlegen. "Ich verkaufe zwar nicht meine Seele, aber es gibt Treuepflichten", erklärt Eckert. Ein Kfz-Mechaniker bei einer Herstellerwerkstatt dürfe nicht abends noch an der Tankstelle die gleiche Tätigkeit ausüben. Erst recht kann es ein Nachspiel haben, wenn der Kfz-Mechaniker dann noch versucht, Kunden abzuwerben. "Wenn der sagt: 'Rufen Sie mich doch abends an, dann mache ich es Ihnen billiger', ist das eine Todsünde", warnt der Arbeitsrechtler.

Eine Ausnahme vom Konkurrenzverbot gilt aber, wenn Angestellte bei einem Mitbewerber etwas ganz anderes machen als im Hauptberuf. "Wenn ich als Versicherungsvertreter nebenher bei einer anderen Versicherung als Reinigungskraft arbeite, das geht", erläutert Perreng. Das ergibt sich auch aus einem BAG-Urteil (Az.: 10 AZR 66/09). In dem Fall ging es um eine Frau, die bei der Deutschen Post Briefe sortierte. Nebenher wollte sie für einen Konkurrenten Zeitungen austragen. Das durfte sie, entschieden die Bundesrichter.

Das sind beliebte Nebenjobs

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Image des Hauptarbeitgebers darf keinen Schaden nehmen

Ein Zweitjob kann auch Ärger auslösen, wenn dem Hauptarbeitgeber durch ihn ein Imageschaden droht. Das sei etwa der Fall, wenn eine Sekretärin bei der Kirche nebenher strippen geht, so Eckert. Ebenso könne es Probleme geben, wenn ein hochrangiger Mitarbeiter bei einem Hersteller von Bioprodukten nebenher für eine Gentechnikfirma tätig wird.

Regeln für den Urlaub

Nicht zuletzt müssen Doppeljobber beim Thema Urlaub einiges beachten: So dürfen sie in der freien Zeit im Hauptberuf auch nur eingeschränkt im Zweitjob arbeiten. "Seinen vierwöchigen Urlaub als Animateur im Club zu verbringen, geht also nicht", sagt Perreng.

Denn das widerspreche dem Erholungs-Zweck des Urlaubs. "Und wenn ich vier Wochen rund um die Uhr arbeite, komme ich wahrscheinlich ziemlich erschöpft wieder." Es dürfte aber nichts dagegensprechen, im Urlaub einmal in der Woche in einer Gärtnerei auszuhelfen.

Anzahl der Doppeljobber hat sich verdoppelt

In Deutschland haben immer mehr Menschen einen Zweitjob neben ihrem Hautberuf: Ihre Zahl hat sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. So gingen im Juni 2010 fast 2,4 Millionen Beschäftigte neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nach - im Juni 2003 waren es erst rund 1,2 Millionen. Das geht aus auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hervor. Der Anteil der Doppeljobber an allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer stieg damit von 4,3 auf 8,5 Prozent.

29.12.2011, 16:15 Uhr | dpa-tmn, t-online.de, t-online.de, dpa-tmn

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