07.02.2012, 13:34 Uhr | dapd, bv, dapd, t-online.de
Hartz-IV-Empfänger sind im vergangenen Jahr deutlich häufiger bestraft worden. Die "Saarbrücker Zeitung" berichtet unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit (BA), es seien zwischen Januar und September 2011 von den Jobcentern 667.499 Sanktionen verhängt worden. Das seien neun Prozent mehr als im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor. Meist habe es sich um Pflichtverletzungen bei der Arbeitssuche, etwa Meldeversäumnisse gehandelt, weswegen den Hartz-IV-Empfängern die Bezüge gekürzt wurde.
Von den rund 4,5 Millionen erwachsenen Beziehern der Grundsicherung seien im September 2011 knapp 146.000 Personen mit einer Strafe belegt gewesen, viele von ihnen auch mit mehreren, schrieb die Zeitung. Die Quote habe damit bundesweit bei 3,2 Prozent gelegen, 0,2 Punkte höher als im September 2010.
Bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I waren die Strafen dem Blatt zufolge rückläufig. Sogenannte Sperrzeiten, in denen der Bezug komplett entfällt, wurden 2011 in 728.223 Fällen verhängt. Das waren rund 37.000 Fälle weniger als 2010. Grund waren auch hier meist Meldeversäumnisse.
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Nach Angaben der Bundesagentur werden Pflichtverletzungen meist mit einer 30-prozentigen Kürzung des Regelsatzes geahndet. Das gilt zum Beispiel, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt oder Eingliederungsmaßnahmen verweigert werden. Versäumt der Leistungsberechtigte einen Termin bei der BA oder dem Jobcenter, führt dies zu einer zehnprozentigen Minderung der Hartz-IV-Bezüge. Allerdings können auch mehrere Sanktionen gleichzeitig ausgesprochen werden und die Kürzungen sich im Wiederholungsfall auf bis zu 100 Prozent summieren.
Quelle: dapd, bv, dapd, t-online.de
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