08.01.2013, 16:38 Uhr | t-online.de - sia, dpa-AFX, dpa
Ein ungewöhnlicher Mobbing-Fall beschäftigt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich heute mit einem heiklen Fall von Mobbing befasst: Wegen jahrelanger Schikanen fordert eine bei der Stadt Solingen beschäftigte Diplom-Ökonomin Schmerzensgeld in Höhe von fast 900.000 Euro. Zuvor war die Frau wegen ihrer Arbeitszeiten in Streit mit ihrer Arbeitgeberin geraten und zunächst fristlos vor die Tür gesetzt worden. In der ersten Runde zeigten sich die Landesarbeitsrichter skeptisch.
Die 53-Jährige ist seit November 1997 als vom Rat der Stadt bestellte betriebswirtschaftliche Prüferin tätig. Sie sei seit 2008 diversen Schikanen ausgesetzt gewesen, argumentiert die Ökonomin den Düsseldorfer Richtern zufolge. Nach Angaben des Gerichts warf die Stadt ihr Arbeitszeitbetrug vor und kündigte der Mitarbeiterin im Oktober 2009 fristlos.
Die Entlassene wehrte sich gegen den Rauswurf - mit Erfolg. Ihre Klage auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro wegen Mobbings wies das Arbeitsgericht in Solingen jedoch in erster Instanz zurück. Wenn die Stadt sie zum Beispiel an einem Nachmittag in ihrer Dienststelle nicht antraf, sei sie trotz bestehender flexibler Arbeitszeit zur Nachfrage berechtigt gewesen, wo sie gewesen sei.
Auch stelle nicht jede unberechtigte Kritik, überzogene Abmahnung oder unwirksame Kündigung eine Persönlichkeitsverletzung dar. Die fristlose Kündigung sei kein Mosaikstein im Rahmen eines Mobbingverhaltens gewesen. Zwar habe die Stadt ihre Vorwürfe letztlich nicht belegen können - der Ökonomin sei daher zu Unrecht gekündigt worden.
Aufgrund der Beobachtungen über die Anwesenheit der Frau am Arbeitsplatz und die Arbeitszeitaufzeichnungen habe die Arbeitgeberin jedoch einen nachvollziehbaren Anlass für die Entlassung der Mitarbeiterin gehabt. Eine systematische Beeinträchtigung ihrer Rechte und ihrer Gesundheit sei nicht erkennbar, urteilte das Solinger Gericht (Az.: 3 Ca 1050/10).
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, Wolfgang Jansen, zeigte sich ebenso skeptisch, ob die von der 53-Jährigen angeführten Vorfälle tatsächlich den Tatbestand systematischen Mobbings erfüllten. Auch ihr Verhalten sei zu berücksichtigen.
Der Anwalt der 53-Jährigen, Michael Hiesgen, verwies dagegen auf "die Vielzahl kleiner Nadelstiche", die ein deutliches Gesamtbild ergäben. "Man hat meine Ehre und meine Würde mit Füßen getreten", sagte die Diplom-Ökonomin. Als sie nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess in ihr Büro zurückkehren wollte, habe man sie mit einem Sonderprüfauftrag, für den sie nicht ausgebildet sei, in ein neun Kilometer entferntes städtisches Klinikum "entsorgt". Eine Schulung habe die Stadt nicht zahlen wollen.
Anwalt Hiesgen berief sich bei der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach seien die bislang zugesprochenen Summen zu gering und müssten erhöht werden, um abschreckende Wirkung zu entfalten. Die geforderten knapp 900.000 Euro seien schon eine "extreme Größenordnung", erklärte der Richter. Eine Entscheidung steht noch aus.
Quelle: t-online.de - sia, dpa-AFX, dpa
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