12.01.2013, 15:03 Uhr | AFP
Die Bundesregierung will die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach Angaben aus der Koalition Ende Januar im Bundestag verabschiedet werden. Die Gewerkschaft IG Metall kritisierte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ), dass im Gegenzug die Möglichkeiten zur öffentlichen Überwachung ausgeweitet würden.
Über den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz wird bereits seit fast zwei Jahren diskutiert. Die Opposition warf der Regierung vor, die Interessen der Arbeitgeber über die der Arbeitnehmer zu stellen. Am Mittwoch soll nun ein von der Koalition umfassend geänderter Entwurf im Innenausschuss des Bundestags beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende Januar geplant, der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Mit dem Gesetz würden "Datenschutzskandale, bei denen Arbeitnehmer bis in die Umkleidekabine hinein bespitzelt wurden", endlich der Vergangenheit angehören, erklärte FDP-Generalsekretär Patrick Döring am Samstag in Berlin. Künftig gebe es klare Regeln, unter welchen Bedingungen Daten erhoben werden dürften. "Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser der "FAZ". Bislang sei noch vielfach unklar, was erlaubt sei und was nicht.
Nach dem Bericht der "FAZ" sehen Arbeitgeber die Vertragsfreiheit durch die Änderungen erheblich eingeschränkt. Die IG Metall kritisierte, dass im Gegenzug die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden solle. Das sei eine "Katastrophe", denn damit werde die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Die Gewerkschaften arbeiteten daran, den Entwurf noch zu verhindern.
Die Koalition wies die Vorwürfe der Gewerkschaft zurück: Die offene Videoüberwachung werde durch das Gesetz "an strikte Vorgaben gebunden", erklärte FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz in Berlin. Insbesondere dürfe sie nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Nach dem bislang diskutierten Gesetzentwurf ist öffentliche Videoüberwachung unter anderem zur Zutrittskontrolle, zum Schutz des Eigentums, zur Sicherheits- und Qualitätskontrolle erlaubt.
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Aus Unionskreisen hieß es, der geänderte Gesetzentwurf enthalte "massive Verbesserungen für den Arbeitnehmer beim Datenschutz". Was die heimliche Videoüberwachung angehe, so gehe das Gesetz mit dem generellen Verbot sogar über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hinaus. Die Kritik der IG Metall sei deshalb "nicht nachvollziehbar".
Das BAG hatte im Juni vergangenen Jahres eine heimliche Überwachung in sehr engen Grenzen für rechtens erklärt, etwa wenn bei Mitarbeitern der konkrete Verdacht auf Straftaten oder andere schwere Verfehlungen zulasten des Arbeitgebers bestehe und die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht zu leisten sei.
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Quelle: AFP
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