
29.01.2013, 18:40 Uhr | Spiegel Online
Gestern festangestellt, heute Leiharbeiter in derselben Firma: Ein Gesetz sollte Missbrauch und Lohndumping bei Zeitarbeitern eindämmen. Doch die Kontrollen sind lax - nur rund 14 Prozent von mehr als 20.000 Betrieben wurden überprüft.
Der Fall brachte Ursula von der Leyen auf die Barrikaden. "Wir sind ja nicht im Wilden Westen", schimpfte die Arbeitsministerin im Jahr 2010. Kurz vorher hatte die CDU-Politikerin von den perfiden Vorgängen bei Schlecker erfahren: Der einstige Drogeriemarktführer hatte reihenweise festangestellten Mitarbeitern gekündigt, um sie dann über eine Zeitarbeitsfirma für weniger Lohn wieder einzustellen.
Inzwischen gibt es Schlecker nicht mehr und auch solche Vorgänge wie bei dem Discounter sollen unmöglich geworden sein. Denn von der Leyen reagierte damals mit der "Lex Schlecker": Wenn ehemalige Beschäftigte innerhalb einer Frist von sechs Monaten als Leiharbeiter in dem gleichen Betrieb eingesetzt werden, müssen sie wie Festangestellte bezahlt werden. Der sogenannte Drehtüreffekt sollte unterbunden werden.
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Doch es gibt Zweifel, ob die Klausel greift. Die Kontrollen sind lax, der Schutz vor Missbrauch entsprechend dürftig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die "Spiegel Online" vorliegt. So hat die für die Kontrollen zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr nur rund 14 Prozent der mehr als 20.000 Verleihfirmen überprüft. Für eine solch sensible Branche sei dies eine nicht akzeptabel geringe Zahl, sagt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei den Grünen. "Die Bundesregierung verfährt nach dem Motto: Augen zu und durch - es wird schon klappen."
Problematischer ist, dass die Nürnberger Behörde lediglich anhand der Infos prüft, die ihnen die Leiharbeitsfirmen zur Verfügung stellen. "Zu diesem Zweck stellt die BA bei ihren Prüfungen fest, ob sich der Erlaubnisinhaber die für die Beachtung der Drehtürklausel erforderlichen Informationen beschafft", heißt es in der Antwort. Im Klartext: Es wird also nur geprüft, ob sich die Verleiher die Infos besorgt haben - also wo die Arbeitskräfte in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt waren. Personenbefragungen oder die Einsicht in Unterlagen sind den BA-Mitarbeitern untersagt.
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Zugleich weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass vorrangig die Leiharbeitskräfte selbst dafür verantwortlich sind, sich um gleiches Recht zu bemühen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. "Die Leiharbeitskräfte sind auf sich gestellt und müssen selbst dafür sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen", kritisiert Müller-Gemmeke.
Die Grünen-Politikerin hält denn auch die schwachen Kontrollen für den Hauptgrund, dass die Behörde bislang kaum Verstöße feststellen konnte. In der Antwort der Bundesregierung heißt es: "Die BA hat mitgeteilt, dass bundesweit bisher drei Fälle mit diesem Beschwerdethema bei den zuständigen Stellen der BA eingegangen sind. In zwei Fällen stehen Prüfungen an. In einem Fall wurde die Prüfung bereits durchgeführt; sie ergab keine Beanstandungen." Derzeit gibt es rund 800.000 Zeitarbeitnehmer in Deutschland.
Quelle: Spiegel Online
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