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Tarifverträge der Gewerkschaft Medsonet gekippt


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Tarifverträge der Gewerkschaft Medsonet gekippt

Von dpa
11.06.2013Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Aus für die Tariffähigkeit der Gewerkschaft MedsonetVergrößern des BildesDas Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Aus für die Tariffähigkeit der Gewerkschaft Medsonet (Quelle: dpa/picture alliance)
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Erneut ist eine kleine Gewerkschaft in Deutschland für nicht tariffähig erklärt worden. Mehrere Tausend Beschäftigte in Privatkliniken, Pflegediensten sowie beim DRK in Thüringen und Sachsen mit Tarifverträgen der Gewerkschaft Medsonet können sich damit Hoffnung auf eine bessere Bezahlung machen. Die Entscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Medsonet war demzufolge seit Gründung im März 2008 nicht in der Lage, wirksame Tarifverträge abzuschließen. (Az.: 1 ABR 33/12). Das BAG bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg.

Die Gewerkschaft Ver.di hatte die Tariffähigkeit und damit die Durchsetzungskraft des kleinen Konkurrenten gegenüber Arbeitgebern infrage gestellt und geklagt. Die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis sah in der Entscheidung der höchsten Bundesarbeitsrichter anschließend einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie und der Arbeitnehmerinteressen in Deutschland.

Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund

Medsonet gehöre dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland an und habe im Gesundheitsbereich nach eigenen Angaben über 7000 Mitglieder, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Das entspreche einem Organisationsgrad unter einem Prozent. Ein Sprecher von Medsonet in Hamburg sagte auf Anfrage, seit 1. April sei die Tarifarbeit eingestellt. Medsonet verstehe sich nicht mehr als Gewerkschaft, sondern als Berufsverband für das Gesundheitswesen. Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sei deshalb zurückgenommen worden.

Da auch ein beteiligter Arbeitgeberverband seine Rechtsbeschwerde zurückzog, stehe nun rechtskräftig fest, "dass Medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war", erklärten die Bundesarbeitsrichter in Erfurt. Die Tariffähigkeit christlicher Gewerkschaften war bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht - beispielsweise in der Zeitarbeit.

Etwa 200 Tarifverträge mit Medsonet

Seit Medsonet-Gründung 2008 seien etwa 200 Tarifverträge im Gesundheitswesen abgeschlossen worden, vor allem Haustarifverträge für einzelne Unternehmen, sagte Vorstandsreferent Lucas Reuckmann. Flächentarifverträge gebe es nur einzelne - er nannte die DRK-Landesverbände Thüringen und Sachsen. Wie viele Beschäftigte genau von den Verträgen betroffen sind, konnte er nicht sagen. Es seien einige Tausend.

Die von Medsonet abgeschlossenen Tarifverträge waren nicht Gegenstand der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht. Wenn einer Organisation die Tariffähigkeit abgesprochen wurde, seien auch ihre Verträge "null und nichtig", sagte eine Erfurter Arbeitsrechtlerin. In der Regel würden dann andere Tarifverträge für den jeweiligen Bereich angewandt. Notfalls müssten die Beschäftigten eine höhere Vergütung einklagen.

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