15.07.2013, 10:15 Uhr | dpa
Halle (dpa) - Vom eigenen Hund auf dem Weg zur Arbeit umgerannt und dabei verletzt: Einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zufolge kann das ein versicherter Arbeitsunfall sein.
Ein Versicherungsvertreter war morgens auf dem Weg zum Auto von seinem Schäferhund umgerannt worden. Dabei verletzte sich der Mann am Knie und am Sprunggelenk. Da er mit seinem Wagen zur Arbeit fahren wollte, stand die Frage im Raum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle hat sich der Mann zwischen Haustür und Auto auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit befunden, wie das Gericht mitteilte. Dass er sich von seinem Hund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen. Das Urteil (Az. L 6 U 12/12) ist rechtskräftig. Die erste Instanz hatte noch geurteilt, dass der Unfall nichts mit der Arbeit zu tun habe.
15.07.2013, 10:15 Uhr | dpa
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