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Bundesarbeitsgericht zieht Regeln für Leiharbeit an

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Bundesarbeitsgericht zieht Regeln für Leiharbeit an

12.07.2013, 14:41 Uhr | AFP, dpa-AFX, t-online.de

Leiharbeiter statt Stammkräfte? Das geht dem BAG gegen den Strich (Quelle: dpa)

Leiharbeiter statt Stammkräfte? Das geht dem BAG gegen den Strich (Quelle: dpa)

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter haben die Regeln für Leiharbeit angezogen: Der Betriebsrat einer Firma kann demnach den dauerhaften Einsatz von Leiharbeitern ablehnen. Das hat der siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 7 ABR 91/11). Die IG Metall nannte das Urteil einen "Paukenschlag", der die Unternehmen auffordere, sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen.

BAG kippt Urteil der Vorinstanz

Dabei geht es um die Frage, ob Leiharbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollen. Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung zur Verwendung von Zeitarbeitern, kann der Arbeitgeber laut Gesetz beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen. Den konkreten Fall sah das Bundesarbeitsgericht aber anders als die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Damit sei jedoch keine grundsätzliche Entscheidung über das Arbeitsverhältnis von Leiharbeitern in Betrieben getroffen worden, sagte die BAG-Sprecherin Inken Gallner. Dazu werde ein anderer Senat des BAG zum Jahresende urteilen. Vielmehr gehe es um die Möglichkeiten der Betriebsräte, ihr Veto gegen einen dauerhaften Einsatz von entliehenen Mitarbeitern einzulegen.

Einsatz statt Stammkräften nicht "vorübergehend"

In dem aktuell verhandelten Fall beabsichtigte der Arbeitgeber, eine Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Das sei jedenfalls nicht mehr "vorübergehend", urteilten die Richter. Die Bestimmung untersage nicht nur die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, sondern diene auch dem Schutz der Leiharbeitnehmer.

Zudem soll diese Regelung auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Betriebes in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Der Betriebsrat kann daher aus Sicht des Gerichts seine Zustimmung verweigern, wenn die Leiharbeitnehmer nicht nur zeitlich begrenzt in der Firma tätig sein sollen.

Entscheidung mit "weitreichenden Konsequenzen"

Die IG Metall begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: "Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den deutschen Arbeitsmarkt", erklärte der zweite Vorsitzender der IG Metall, Detlef Wetzel. "Wer Stammbeschäftigte einfach durch billigere Leiharbeiter austauschen möchte, bekommt nun einen Riegel vorgeschoben."

Die Unternehmen seien aufgefordert, die Entscheidung umzusetzen. Die IG Metall werde "mit Argusaugen darauf achten, Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen aufzudecken und zu verhindern", fügte Wetzel hinzu.

Arbeitgeber: Entscheidung ist "falsch"

Die Arbeitgeber hingegen haben das Urteil scharf kritisiert. Die Entscheidung sei "falsch" und stehe "in einer Reihe mehrerer Fehlentscheidungen des Gerichts zur Zeitarbeit", erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin.

12.07.2013, 14:41 Uhr | AFP, dpa-AFX, t-online.de

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