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Stellenanzeigen entschlüsseln

Mut zur Lücke: Bewerber muss nicht perfekt passen

03.09.2013, 14:49 Uhr | t-online.de, dpa-tmn

Stellenanzeigen: Aus mancher Formulierung wird man einfach nicht schlau (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Stellenanzeigen: Aus mancher Formulierung wird man einfach nicht schlau (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wer gerade auf Jobsuche ist und die Stellenangebote in den Zeitungen und im Internet durchforstet, wird das Problem kennen: Aus mancher Formulierung wird man einfach nicht schlau. Bewerber sollten dann auf keinen Fall gleich die Flinte ins Korn werfen. Wir verraten, wann sie die Anforderungen des potenziellen neuen Chefs gar nicht hundertprozentig erfüllen müssen.

Kandidaten müssen nicht hundertprozentig passen

Grundsätzlich gilt Experten zufolge die Faustregel: Entspricht das Profil eines Bewerbers zu 60 Prozent dem Stellenangebot, sollten dieser sich bei Interesse an dem Job auch bewerben. Jobkandidaten sollten aber unbedingt auf die genaue Formulierung in den Annoncen achten: Stehe etwa in der Stellenanzeige "Idealerweise verfügen Sie über diese und diese Kenntnisse", sei das kein Muss, erklärt Karriereberaterin Svenja Hofert.

Anders liege der Fall bei der Formulierung "Wir setzen voraus": Wisse der Bewerber, dass er die genannte Qualifikation nicht mitbringt, sei es eher nicht sinnvoll, sich trotzdem zu bewerben, rät die Expertin. Auch die Formulierung "Erwartet wird" leitet Kriterien ein, die ein Bewerber mitbringen muss, um Aussichten auf den vakanten Job zu haben.

Auf die "von oben nach unten"-Regel achten

Steht in der Annonce zudem "Haben Sie außerdem noch", ist es kein Beinbruch, wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird. Worauf eine Firma unbedingt Wert legt, lässt die "von-oben-nach-unten-Regel" erkennen. Bewerber sollten demnach vor allem die Anforderungen erfüllen, die in der Anzeige ganz oben stehen.

Manchmal kann aber auch Argumentationsgeschick ans Ziel bringen. "Am besten, man ruft vor dem Abschicken der Bewerbung in dem Unternehmen an", empfiehlt Hofert. Telefonisch hätten Bewerber die Chance zu schildern, dass sie nicht alle Anforderungen im Stellenprofil erfüllen, dafür aber vielleicht andere oder sogar ähnliche Kenntnisse vorweisen können.

Mit Berufspraxis punkten

In der PR-Branche könne man beispielsweise mit einer längeren Beschäftigung in der Pressestelle einer Stadt oder eines Vereins punkten. Das geforderte Studium der Journalistik oder Kommunikationswissenschaft ließe sich auf diese Weise oft ausgleichen.

In Stellenanzeigen werden Maximalforderungen aufgelistet - das sollten sich Jobsuchende immer wieder klar machen. "Oft wird sogar jemand ganz anderes gesucht, als man es dem Text in der Anzeige anmerken würde", erklärt Hofert. Vor allem Frauen sollten das Prinzip "Mut zur Lücke" beherzigen. Denn sie hätten eher die Tendenz, "nach unten zu schauen und zu überlegen: Was kann ich alles nicht?".

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03.09.2013, 14:49 Uhr | t-online.de, dpa-tmn

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