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IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht


Anklage gegen IWF-Chefin Christine Lagarde

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 22.07.2016Lesedauer: 1 Min.
IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht.Vergrößern des BildesIWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht. (Quelle: Reuters-bilder)
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Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, muss sich vor Gericht verantworten. Das französische Kassationsgericht wies ihren Revisionsantrag ab.

Es geht um den Verdacht, Lagarde könne in ihrer Zeit als Wirtschaftsministerin in Paris (2007-2011) regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben.

Vorwurf: Nachlässigkeit im Umgang mit Millionen

Der Geschäftsmann hatte sich im Jahr 2008 von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikel-Hersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt. Lagarde bezeichnete das Verfahren und die Vorwürfe stets als "völlig unbegründet".

Die Ermittler werfen der heute 60-jährigen Lagarde Nachlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern vor. Der IWF-Chefin drohen in dem Prozess theoretisch ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro.

Der Gerichtshof der Republik ist ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstöße französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist.

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