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Verbotene Preisabsprachen: Millionenstrafe für Kaffeeröster

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Verbotene Preisabsprachen: Millionenstrafe für Kaffeeröster

19.10.2011, 14:11 Uhr | dpa-AFX, dpa-AFX, t-online.de

Absprachen der Hersteller haben die Preise für Instant-Cappuccino in die Höhe getrieben (Quelle: imago)

Absprachen der Hersteller haben die Preise für Instant-Cappuccino in die Höhe getrieben (Quelle: imago)

Zahlreiche Cappuccino-Fans in Deutschland haben in den vergangenen Jahren zu viel für ihr Lieblingsgetränk bezahlt. Wegen illegaler Preisabsprachen verhängte das Bundeskartellamt jetzt gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino, Kraft Foods Deutschland und Krüger, Geldbußen in Höhe von rund neun Millionen Euro.

Preiserhöhungen abgesprochen

Zum Jahreswechsel 2007/2008 verabredeten beide Unternehmen den Wettbewerbshütern zufolge Preiserhöhungen zwischen 20 und 40 Cent pro Packung. Die Hersteller äußerten sich auf Anfrage nicht. Instant-Cappuccino wird von den Herstellern in unterschiedlichen Produktlinien in Beuteln oder Dosen zwischen 350 und 500 Gramm an den Einzelhandel geliefert. Die unter den Anbietern abgestimmte Preiserhöhung bezog sich laut Kartellamt sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung, die dem Handel an die Hand gegeben wird.

"Die Verbraucher dürften für Instant-Cappuccino spürbar zu viel bezahlt haben", wurde der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, in der Mitteilung seines Hauses zitiert. Leitende Mitarbeiter der Unternehmen hätten telefonisch Höhe und Zeitraum der beabsichtigten Preiserhöhung besprochen. Dabei sei es um die exakten Erhöhungsbeträge für den Fabrikabgabepreis sowie für die Regalpreis- und Aktionspreisempfehlungen der verschiedenen Produkte gegangen.

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Keine Geldbuße für drittes Mitglied im Preiskartell

Das Bußgeldverfahren wurde durch einen Antrag der Bremer Melitta Kaffee GmbH eingeleitet, die als Kronzeuge fungiert und deshalb von einer Geldbuße verschont blieb. Für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe wurde Kraft Foods (Bremen) eine Minderung der Geldbuße gewährt. Sie ist nach einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung rechtskräftig. Das Unternehmen wollte auf Anfrage keine weitere Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben.

Die Geldbuße gegen Krüger ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden. Das Unternehmen aus Bergisch-Gladbach äußerte sich zunächst nicht.

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Kaffeeröster kassierten schon 2009 und 2010 hohe Geldbußen

Das Bundeskartellamt hat mit dem jüngsten Fall alle Verfahren wegen Preisabsprachen bei Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen. Im Juni des vergangenen Jahres waren wegen verbotener Preisabsprachen bei der Belieferung von Großverbrauchern gegen acht Kaffeeröster Geldbußen von insgesamt 30 Millionen Euro ausgesprochen worden. Ein halbes Jahr zuvor waren gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen Absprachen bei der Belieferung des Einzelhandels 160 Millionen Euro Bußgeld verhängt worden.

Quelle: dpa-AFX, dpa-AFX, t-online.de

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