07.02.2012, 13:40 Uhr | dapd, t-online.de, dpa-AFX, dpa-AFX, t-online.de, dapd
Zwei Kunden des Finanzdienstleisters AWD haben vor dem Landgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Naumburg Medienberichten zufolge möglicherweise wegweisende Urteile erstritten. Wie das ARD-Magazin "Panorama" und der Radiosender "NDR Info" berichten, muss der AWD den Anlegern in einem Fall die eingezahlte Summe und im anderen Fall einen Großteil des angelegten Geldes zurückerstatten.
Die AWD-Kunden sollen jetzt knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen zurückbekommen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. "Diese Urteile könnten aber eine Kehrtwende für Anleger bedeuten", sagte die Bremer Rechtsanwältin Petra Brockmann, die die Kläger vertreten hatte. In den Verfahren ging es um die Medienfonds IMF 2 und IMF 3, mit denen nach Informationen des NDR tausende AWD-Kunden hohe Verluste erlitten haben sollen.
Wie das ARD-Magazin berichtete, befanden die Naumburger Richter, dass schon der Prospekt des Fonds IMF 2 nicht auf die erhöhten Risiken für die Anleger hinweise. Das Gericht sah den Medienfonds demnach als "spekulative Anlage" an. Das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden, sei "verharmlost" worden.

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Der AWD wies die Vorwürfe zurück: "Wir machen deutlich, dass - wie in früheren Entscheidungen zu unseren Gunsten festgestellt - die Risikohinweise eindeutig und ausreichend waren." Für einige Anwälte seien Klagen gegen den AWD mittlerweile offenbar ein "Geschäftsmodell".
Im Fall des Medienfonds IMF 3 hatte ein Kunde bemängelt, er sei falsch beraten worden. Vor dem Braunschweiger Gericht erklärte er laut "Panorama", er habe das Geld zur Altersvorsorge sicher anlegen wollen, sei aber vom AWD nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden.
Kreditsumme
Die Richter sahen dem Magazin zufolge den Medienfonds wegen seines hohen Risikopotenzials als "unternehmerische Beteiligung" aber "grundsätzlich ungeeignet" für eine Altersvorsorge an. Der AWD will die Urteile anfechten: "Wir werden Rechtsmittel einlegen und prüfen, ob wir in höhere Instanzen gehen", betonte ein Unternehmenssprecher.
Vor dem Auslaufen einer Verjährungsfrist hatten nach NDR-Angaben zum Jahresende viele Ex-Anleger Klagen gegen den AWD gestartet. Im Herbst hatte sich der vom Unternehmer Carsten Maschmeyer gegründete Konzern auch gegen den Vorwurf überhöhter Provisionen für seine Berater verteidigen müssen. Er sprach von marktüblichen Größenordnungen und ging mit einstweiligen Verfügungen gegen die Darstellungen vor.
Mitte des Jahres 2011 hatten sich der NDR und Maschmeyer im Streit um mehrere TV-Beiträge außergerichtlich geeinigt. Der Firmengründer zog sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurück. Der Schweizer Lebensversicherer hatte AWD 2007/08 übernommen.
Quelle: dapd, t-online.de, dpa-AFX, dpa-AFX, t-online.de, dapd
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