28.02.2012, 14:29 Uhr | dpa, dpa, t-online.de
Das Hotelbuchungsportal HRS ist wegen seiner Meistbegünstigungsklausel ins Visier des Bundeskartellamts geraten und hat eine Abmahnung erhalten. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Klausel kartellrechtswidrig ist. Die Abmahnung sei aber noch keine abschließende Entscheidung. Das Unternehmen HRS (Hotel-Reservation Service Robert Ragge GmbH) aus Köln kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Die mit den Hotelpartnern vereinbarte Klausel soll HRS für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Ab März soll die Klausel noch verschärft werden und auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS nach Angaben des Kartellamtes mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht einhielten, für weitere Buchungen gesperrt.
HRS sei das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Durch die Bestpreis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch günstigere Konditionen Boden gut zu machen. "Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar." Die Abmahnung bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel und nicht auf die kürzlich von HRS angekündigte Erhöhung der Provisionen, die von vielen Hoteliers beklagt wurde.
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HRS widersprach der Einschätzung des Bundeskartellamtes. Seine Firma nehme die Bedenken natürlich ernst, hieß es in einer Erklärung von Geschäftsführer Tobias Ragge. HRS habe aber gute Argumente, die verdeutlichten, dass der Wettbewerb nicht beschränkt werde. Von der Bestpreis-Garantie profitierten letztlich die Verbraucher. Das Unternehmen werde den Dialog mit der Behörde fortsetzen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Abmahnung. Die Ratenparität, die HRS den Hotelpartnern über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle hinweg abverlange, sei auch aus Sicht des Hotelverbandes ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung, hieß es in einer Erklärung.
Der IHA ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1400 Betriebe, die mit 170.000 Hotelzimmern einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes repräsentieren.

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Quelle: dpa, dpa, t-online.de
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