Markenstreit
Lindt gewinnt Osterhasen-Streit20.04.2012, 09:30 Uhr | dpa-AFX
Es kann nur einen geben. Das sagte sich der Süßwaren-Produzent Lindt und klagte gegen eine österreichische Firma wegen goldene Osterhasen mit Glöckchen. Im jahrelangen Rechtsstreit hat sich Lindt nun durchgesetzt. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied, der goldene Osterhase einer anderen Firma dürfe wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkauft werden. In Deutschland prozessiert der Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli ebenfalls seit fast zehn Jahren - die Auseinandersetzung ist aber noch nicht beendet.
Das österreichische Familienunternehmen Hauswirth verkauft seit Jahrzehnten goldverpackte Hasen. Den Lindt-Hasen gibt es erst seit den 90er Jahren. Lindt & Sprüngli sicherte sich aber die Markenrechte in Österreich und klagte gegen die ältere Hasen-Konkurrenz. Seit 2004 beschäftigten sich die Gerichte mit dem Fall. Der Oberste Gerichtshof entschied nun Ende Februar zugunsten des Lindt-Hasen. Das Urteil wurde erst jetzt bekannt.
Für die burgenländische Firma bedeutet die Niederlage vor Gericht nach Einschätzung von Firmenchef Hauswirth nicht das Aus. "Ich werde es verkraften", sagte er. Das Unternehmen beliefert den Einzelhandel auch mit anderen Hasen-Variationen, Schoko-Eiern, Nikolausen und Süßwaren in Teufels-Gestalt.
Auch in Deutschland streitet Lindt & Sprüngli um vermeintliche Osterhasen-Kopien. Seit fast einem Jahrzehnt liegt man mit der fränkischen Firma Riegelein im Clinch, wer die Goldhasen verkaufen darf. Hier verlor das Schweizer Großunternehmen allerdings mehrere Prozesse. Zuletzt bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt im Oktober 2011 ein Urteil, nach dem keine Verwechselungsgefahr zwischen dem Lindt-Hasen mit rotem Halsband und Glöckchen und dem kleineren Hasen von Riegelein mit aufgedrucktem braunen Halsband bestehe.
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Sprecherin von Lindt & Sprüngli, Sylvia Kälin, sagte der Nachrichtenagentur dpa, man warte noch auf die Zustellung der Begründung und werde dann über eine Revision entscheiden. In verschiedenen Ländern gebe es eben verschiedene Rechtsverständnisse, kommentierte sie die Urteile in Wien und Frankfurt.
Die Prozesse in Deutschland waren nicht frei von komisch wirkenden Pannen. Zwischenzeitlich verwies der Bundesgerichtshof ein Frankfurter Urteil zur Neuverhandlung zurück, weil einer der Goldhasen, der als Beweis- und Anschauungsmaterial der Akte beigefügt worden war, verloren gegangen war. Offenbar hatte ihn jemand gegessen. Die Zivilprozessordnung ließ nicht zu, kurzfristig einen neuen Hasen in das Verfahren einzuführen.
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