02.05.2012, 12:39 Uhr | dpa, AFP, t-online.de
Die Bundesregierung will die Finanzaufsicht in Deutschland stärken. Das Kabinett billigte nach Angaben aus Regierungskreisen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit soll die 2002 gestartete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer schlagkräftigeren Behörde ausgebaut werden.
Der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Das Gremium soll Fehlentwicklungen auf dem Markt schneller erkennen und entsprechende Empfehlungen geben.
So soll außerdem der Verbraucherschutz gestärkt und bei der BaFin ein Verbraucherbeirat eingerichtet werden. Zudem wird das Verbraucherschutzministerium erstmals im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein. Eingeführt wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände. Die Aufsicht über Banken teilen sich wie bisher BaFin und Bundesbank.
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Auf heftige Kritik der Kreditwirtschaft stießen zuletzt Pläne Schäubles, im Zuge der Reform den Verwaltungsrat der obersten Finanzaufsichtsbehörde künftig ohne Vertreter der Bankenverbände zu besetzen. Die Verbände der privaten Banken (BdB), der Sparkassen (DSGV) und der Genossenschaftsbanken (BVR) drohten daraufhin mit einem Ausstieg aus der Finanzierung der BaFin.
Dem geplanten Ausschuss für Finanzstabilität sollen Vertreter der Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der BaFin sowie - ohne Stimmrecht - der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. Die Bundesbank soll laufend die Lage analysieren, der Ausschuss dann Warnungen und Empfehlungen für Gegenmaßnahmen aussprechen. Verbessert werden soll auch die Vergütung bei der BaFin, um qualifiziertes Personal zu bekommen.
Derzeit wird die BaFin mit einem Budget von 130 Millionen Euro von den Unternehmen finanziert, die sie beaufsichtigt. Um ihre Unabhängigkeit zu stärken, sollen anstelle von zehn Vertretern der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Anlagegesellschaften nun sechs vom Finanzministerium bestellte Experten vertreten sein. Schäuble will so auch den Verdacht der Befangenheit ausräumen.
Die Reform der Finanzaufsicht ist ein Baustein zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Finanzangelegenheiten. Ergänzend führte die Bundesregierung bereits Beratungsprotokolle in der Anlageberatung und Produktinformationsblätter für Finanzprodukte ein und stärkte die Stiftung Warentest finanziell für die Verbraucherinformation zu Finanzprodukten.
Quelle: dpa, AFP, t-online.de
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