19.11.2012, 15:23 Uhr | dpa-AFX
KARLSRUHE (dpa-AFX) - MLP-Aktionäre <MLP.ETR> haben nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe nur wenig Aussicht auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung fehlerhafter Unternehmenszahlen in den Jahren 1998 bis 2002. Das folgt aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung in einem Musterverfahren. Der Finanzdienstleister habe zwar in Teilen falsch bilanziert, der damalige Vorstandsvorsitzende Bernhard Termühlen habe aber nicht vorsätzlich falsche Zahlen bekanntgegeben, so das Gericht (Az. 17 Kap 1/09).
Aktionäre der MLP AG machen in 32 Parallelverfahren Schadensersatzansprüche in Höhe insgesamt von mehr als 30 Millionen Euro geltend. Das OLG entschied nun in einem Musterverfahren über mehrere Vorlagefragen des Landgerichts Heidelberg. Demnach hat MLP gegen gesetzliche Pflichten zur Bildung von Rückstellungen verstoßen. So wurden Einnahmen aus sogenannten Factoringgeschäften über die Abtretung von Forderungen in voller Höhe als Erträge verbucht, ohne dass ausreichende Rückstellungen für den Ausfall der Forderungen gebildet wurden.
Die Richter konnten jedoch nicht feststellen, dass Termühlen bei der Veröffentlichung der fehlerhaften Zahlen "zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe", heißt es in einer Mitteilung des OLG. Der Rückstellungsbedarf "habe nur mit erheblichem Aufwand und fundierten bilanzrechtlichen und versicherungsmathematischen Kenntnissen ermittelt werden können". Zudem seien keine konkreten Schäden bei den Anlegern zu erwarten gewesen; auch bei ordnungsgemäßer Bilanzierung wären die veröffentlichen Wachstumsraten beim Gewinn nicht viel kleiner gewesen.
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Quelle: dpa-AFX
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