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Wohnungen von Ex-HSH-Chef Nonnenmacher durchsucht

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Wohnungen von Ex-HSH-Chef Nonnenmacher durchsucht

30.11.2012, 20:01 Uhr | dpa-AFX

KIEL (dpa-AFX) - Razzia bei Ex-HSH-Chef Nonnenmacher: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat in Frankfurt und Hamburg die Wohnungen des früheren Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, durchsuchen lassen. Die Sprecherin der Kieler Staatsanwaltschaft, Birgit Heß, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel". Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-Banker wegen falscher Verdächtigung durch Unterlassen sowie wegen Untreue.

Hintergrund für die Durchsuchungen am vergangenen Mittwoch ist der Rauswurf des früheren HSH-Nordbank-Vorstands Frank Roth im April 2009. Roth war fristlos mit der Begründung entlassen worden, er habe Bankinterna an die Presse weitergegeben. Die vorgelegten angeblichen Beweise stellten sich bald danach allerdings als fingiert heraus, die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Auf der Suche nach den Drahtziehern der mutmaßlichen Intrige wird neben dem früheren Justiziar der Bank, Wolfgang Gößmann, nun auch Nonnenmacher als Beschuldigter geführt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft könnte Nonnenmacher von der falschen Verdächtigung gewusst und nichts dagegen unternommen haben. Nonnenmachers Anwalt teilte mit, er könne zu dem Vorgang nichts sagen, wie es in dem "Spiegel"-Bericht heißt. Ex-Justiziar Gößmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.

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Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) fordert HSH-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper auf, die Millionenabfindung für den Ex-Bankchef zu prüfen. Kopper solle feststellen, "ob sich neue Erkenntnisse im Sinne der Regelungen des Aufhebungsvertrages zwischen der HSH Nordbank und Herrn Prof. Nonnenmacher ergeben", sagte Heinold "Spiegel Online". Sollte dies der Fall sein, erwarte die Ministerin, dass der Aufsichtsrat vor dem Fristablauf am 15. Dezember alle Maßnahmen ergreift, um die Abfindung von Nonnenmacher zurückfordern zu können.

Der zwei Jahre alte Aufhebungsvertrag, den Kopper mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Nonnenmacher geschlossen hat, sieht vor, dass Nonnenmacher Tantiemen und Abfindungen von rund vier Millionen Euro nicht zurückzahlen muss, wenn innerhalb von zwei Jahren keine neuen belastenden Umstände gegen ihn bekanntwerden. Diese Frist läuft im Dezember ab.

Quelle: dpa-AFX

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