16.03.2013, 11:09 Uhr | dapd, dpa-AFX
Lehman Brothers war im September 2008 wegen missglückter Spekulationen auf dem US-Häusermarkt zusammengebrochen - und zog das Weltfinanzsystem mit in den Abgrund. In der Folge musste auch die deutsche Tochter Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Gläubigern der US-Investmentbank jetzt 67 Millionen Euro für das Insolvenzverfahren in Rechnung gestellt. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatts". Nach seinen Angaben wurde das für das Insolvenzverfahren berechnete Geld bereits bezahlt.
Im "Handelsblatt" hatte der Stuttgarter Insolvenzexperte Volker Grub eine Kappung der Gebühren bei 275.000 Euro verlangt. Dies sehe die Insolvenz-Gebührenordnung bei einem Streitwert ab 30 Millionen Euro vor. Grub unterstellte dem Insolvenzverwalter Michael Frege ein Eigeninteresse: "Hohe Gerichtskosten rechtfertigen auch eine hohe Insolvenzverwaltervergütung."
Um Freges Honorar hatte es bereits im vergangenen Jahr Streit gegeben. Nach verschiedenen Gutachten kann er auf eine Vergütung zwischen 200 und 834 Millionen Euro hoffen. Die Entscheidung darüber wurde zunächst vertagt. Die hinter Frege stehende Großkanzlei CMS Hasche Sigle hat sich nach eigenen Angaben auf eine Vergütung von deutlich unter 500 Millionen Euro festgelegt. Zu den Aussagen Grubs wollte sich die Kanzlei nicht äußern.
Die Gebühren werden aus der Insolvenzmasse zulasten der Gläubiger der Lehman Brothers Bankhaus AG gezahlt. Das Frankfurter Institut war im Zuge der Pleite der US-Mutter ebenfalls in die Insolvenz gerutscht. Insolvenzverwalter Frege war es aber gelungen, rund 15 Milliarden Euro für die Gläubiger zu sichern, so dass ihre Ansprüche mit einem Rekordwert von um die 80 Prozent befriedigt werden können.
Das Verfahren hat aber nichts mit den Ansprüchen von rund 50.000 deutschen Anlegern zu tun, die Zertifikate der niederländischen Lehman-Tochter erworben hatten.
16.03.2013, 11:09 Uhr | dapd, dpa-AFX
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