Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Ermittlungen gegen Dienstleister von Daimler

...

Umstrittene Werkverträge

Vier Euro Stundenlohn? Ermittlungen gegen Dienstleister von Daimler

08.08.2013, 13:34 Uhr | t-online.de, rtr

Die Probleme mit Werkverträgen bei Daimler gehen in die nächste Runde: Jetzt schaltet sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein und ermittelt gegen mehrere Dienstleister, die unter anderem für Daimler Test- und Probefahrten mit neuen Fahrzeugen erledigen. "Es wurden Ermittlungsverfahren gegen einige Firmen eingeleitet", sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. Es bestehe der Verdacht, dass Werkverträge dazu missbraucht würden, Beschäftigten Löhne und Gehälter vorzuenthalten.

Führungskräften droht Haftstrafe

Dies sei eine Straftat, den verantwortlichen Führungskräften in den Unternehmen drohten Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft. Es handele sich um ein "Geflecht" aus Firmen mit zum Teil ausländischen Töchtern und Subunternehmen. Gegen Verantwortliche bei Daimler liefen "Vorermittlungen". Die Mitverantwortung des Stuttgarter Autobauers als Auftraggeber der Dienstleister werde im Zuge der Ermittlungsverfahren "mitgeprüft".

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft durch Prüfungen der Rentenversicherung und des Zolls, die Schwarzarbeit verfolgten. Diese Behörden nähmen bei Verdachtsmomenten die Staatsanwaltschaft mit ins Boot, sagte der Sprecher der Stuttgarter Strafverfolgungsbehörde.

Zoll geht Verdacht nach

Die "Reutlinger Nachrichten" hatten berichtet, bei einem für Daimler tätigen Dienstleister aus Schwäbisch Gmünd arbeiteten rumänische Testfahrer für Stundenlöhne von 3,80 Euro. Der Zoll gehe dem Verdacht von Schein-Werkverträgen nach, da die Testfahrer möglicherweise nicht als Selbstständige, sondern als Arbeitnehmer tätig seien.

Eine Sprecherin von Daimler sagte zu dem Bericht, die Entlohnung betreffe Beschäftigte des Dienstleisters, mit dem Daimler einen Vertrag abgeschlossen habe. "Wir gehen davon aus, dass sich unsere Lieferanten an Recht und Gesetz halten", sagte die Sprecherin. Entsprechende Klauseln seien in den Lieferanten-Verträgen enthalten.

08.08.2013, 13:34 Uhr | t-online.de, rtr

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Wahlkampfauftritt in Dresden 
Drohne landet neben Angela Merkel

Besitzer des Flugobjektes soll ein Mitglied der Piratenpartei sein. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige