Was Kunden jetzt wissen müssen
Ausverkauf bei Praktiker05.09.2013, 07:52 Uhr | dpa-tmn
In den Praktiker-Märkten beginnt bald der Ausverkauf. Kunden machen sich nun möglicherweise Hoffnung auf Schnäppchen. Doch Vorsicht: "Gewährleistungsrechte haben Sie praktisch nicht mehr", warnt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn diese müssten Kunden immer beim Händler geltend machen.
Schließt der Baumarkt, ist das aber nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sich Verbraucher an den Insolvenzverwalter wenden. "Da stehen Sie dann aber mit ihrer Forderung erstmal ganz hinten in der Reihe." Eine Möglichkeit gibt es allerdings: "Hat der Hersteller eine freiwillige Garantie gegeben, können Sie mangelhafte Ware - unabhängig von der Insolvenz des Händlers - im Rahmen der Garantie beim Hersteller reklamieren."
Grundsätzlich gilt: Wer bei Praktiker Waren auf Raten gekauft hat, muss diese auch weiter zahlen. Wenn Kunden vom Insolvenzverwalter ein neues Konto genannt bekommen, müssen sie auf dieses Konto zahlen. Wer Ware auf Rechnung bestellt hat, muss sie nach Erhalt zahlen.
05.09.2013, 07:52 Uhr | dpa-tmn
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