Ausverkauf bei Praktiker
Was Kunden wissen sollten06.09.2013, 08:40 Uhr | dpa-tmn
Die Baumarkt-Kette Praktiker verschwindet vom deutschen Markt, der insolvente Konzern wird zerschlagen. Viele Kunden sind jetzt verunsichert. Welche Rechte sie haben - dazu hier die wichtigsten Antworten.
Gehe es um eine Reklamation, eine Rückgabe oder einen Umtausch von Produkten, komme es auf das Datum des Kaufs an, erklärte Konzernsprecher Harald Günter im Gespräch mit t-online.de. Den Stichtag bilde dabei das Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der 11. Juli 2013.
Habe der Kunde das Produkt vor dem 11. Juli gekauft, müsse er sich bei einer Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Auch ist es Günter zufolge nicht möglich, vor dem Stichtag gekaufte Ware gegen eine andere umzutauschen oder sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Auch vor dem besagten Datum ausgestellte Gutscheine sind nach Angaben des Sprechers nicht mehr gültig. In den sauren Apfel beißen müssen darüber hinaus Praktiker-Kunden, die vor dem 11. Juli etwas in dem Baumarkt bestellt und dabei eine Anzahlung geleistet haben.
Diese sei jetzt nicht mehr gültig, sagte Günter. Ist die Ware noch lieferbar - und das sei nicht sicher - müsse der Kunde also den gesamten Preis ohne Abzug zahlen, um das Produkt zu erhalten. Die Regelungen seien dem Insolvenzrecht geschuldet, erklärte er. Vor dem 11. Juli datierte Gutscheine und Anzahlungen gehörten als Vorauszahlungen zur Insolvenzmasse und seien somit unwirksam. Die Regeln zu Reklamationen und Umtausch wurden demnach von der Insolvenzverwaltung festgelegt.
Unproblematischer gestaltet sich der Fall laut dem Sprecher bei Käufen nach der Insolvenz-Eröffnung. Für nach dem 11. Juli gekaufte Ware oder getätigte Bestellungen gelten demnach die genannten Regelungen nicht. Allerdings seien die Geschäfte ab dieser Zeit im Zuge der Insolvenz sowieso oft blockiert gewesen, sodass sich kaum Schwierigkeiten für Kunden ergeben dürften.
Wer sich nun aber möglicherweise Hoffnung auf Schnäppchen macht, der sollte Vorsicht walten lassen. "Gewährleistungsrechte haben Sie praktisch nicht mehr", warnt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn diese müssten Kunden immer beim Händler geltend machen.
Schließt der Baumarkt, ist das aber nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sich Verbraucher an den Insolvenzverwalter wenden. "Da stehen Sie dann aber mit ihrer Forderung erst mal ganz hinten in der Reihe." Eine Möglichkeit gibt es allerdings: "Hat der Hersteller eine freiwillige Garantie gegeben, können Sie mangelhafte Ware - unabhängig von der Insolvenz des Händlers - im Rahmen der Garantie beim Hersteller reklamieren."
Grundsätzlich gilt: Wer bei Praktiker Waren auf Raten gekauft hat, muss diese auch weiter zahlen. Wenn Kunden vom Insolvenzverwalter ein neues Konto genannt bekommen, müssen sie auf dieses Konto zahlen. Wer Ware auf Rechnung bestellt hat, muss sie nach Erhalt zahlen.
06.09.2013, 08:40 Uhr | dpa-tmn
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