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Medikamenten-Markt: Arznei-Discounter plant Container-Apotheken

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Medikamenten-Markt

Arznei-Discounter plant Container-Apotheken

07.09.2013, 15:29 Uhr | t-online.de

Das Logo des Apotheken-Systemanbieters Easy (Quelle: imago/Ralph Peters)

Das Logo des Apotheken-Systemanbieters Easy (Quelle: imago/Ralph Peters)

Nah an die Verbraucher, flexibel für die Betreiber: Dieses Motto steckt wohl hinter der neuesten Idee des Systemanbieters Easy. Auf den Parkplätzen großer Einkaufsmärkte sollen ab 2014 Verkaufs-Container der Apotheken mit dem Billigansatz aufgestellt werden, berichtet die "Wirtschafts-Woche".

Aktuell lässt Easy bereits 75 Apotheken in Deutschland betreiben. Ziel der Container-Idee sei es, jedes Jahr 10 bis 20 solcher Module zu eröffnen, sagte Lars Horstmann, Vorstandschef der Düsseldorfer Easy Holding, gegenüber der Zeitung. Die erste Parkplatz-Apotheke soll Anfang 2014 im Raum Düsseldorf starten.

Auch Drive-In-Schalter ist denkbar

Eine 160 Quadratmeter große Standard-Apotheke in Fertigbauweise hat die Easy Holding schon konstruieren lassen. Auch ein Drive-in-Schalter sei grundsätzlich machbar, wirbt eine Broschüre. „Die Erstellung des Bauantrags ist einfach, weil wesentliche Teile bereits für das Easy-Apotheken-Modul grundsätzlich genehmigt sind.“ Falls der Standort nicht laufen sollte, können die Apothekenpartner das Modul „einfach abbauen und an einem anderen, besseren Standort wieder errichten lassen“.

Easy ist bereits jetzt mit Filialen neben Supermärkten vertreten. Jede Filiale wird eigenständig betrieben, da Apotheken-Ketten in Deutschland verboten sind. Allerdings gibt es ein einheitliches Erscheinungsbild. Ziel ist es vor allem, bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten mit günstigen Preisen zu punkten - diese liegen Berichten zufolge oft 20 bis 30 Prozent unter denen traditioneller Apotheken.

Dafür gibt es Gegenwind aus der Branche. Im Juli hatte das Oberlandesgericht Celle der Klage eines Düsseldorfer Wettbewerbsvereins Recht gegeben (Az. 13 U 140/12). Beklagt wurde die Werbekampagne einer Filiale. Sie habe den Eindruck erweckt, auch rezeptpflichtige Mittel würden günstiger als bei der Konkurrenz angeboten, so die Richter. Das ist wegen der Preisbindung aber nicht möglich.

07.09.2013, 15:29 Uhr | t-online.de

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