10.05.2012, 18:20 Uhr | dpa
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft stehen in der Kritik (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eigentlich alles Nötige. Doch warum lassen Patienten dann beim Arzt immer mehr auf eigene Rechnung machen? Opposition und Krankenkassen wollen die starke Ausbreitung umstrittener Selbstzahler-Angebote beim Arzt jetzt eindämmen. Die Ärzte wehren sich.
Immer öfter lassen sich Kassenpatienten etwa auf Ultraschall-Untersuchungen oder Augendruckmessungen ein, die sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Experten zweifeln am Nutzen. Teils drastische Maßnahmen sollen aus Sicht der Kritiker die Spreu vom Weizen bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) trennen.
"In erster Linie sind IGe-Leistungen eine Abzocke der Patienten", sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Mechthild Rawert. "Oft sind sie nicht sinnvoll - schon gar nicht für ihren Preis", fügte ihre SPD-Fachkollegin Carola Reimann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur hinzu. "Patienten werden in vielen Fällen überrumpelt." Künftig sollen sie sich ohne Druck entscheiden können.
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Der Bundestag befasst sich - nach der Einbringung eines von Rawert initiierten Antrags - in den kommenden Wochen mit den SPD-Vorstellungen zur Eindämmung der IGe-Leistungen. Ärzte sollen demnach künftig in der Regel nicht mehr am selben Tag IGeL- und normale Kassen-Leistungen durchführen dürfen - das soll Bedenkzeit bringen.
Zuletzt gab es in Deutschlands Arztpraxen Individuelle Gesundheitsleistungen im Wert von 1,5 Milliarden Euro. Zwei Jahre vorher lag der Umsatz 500 Millionen Euro darunter. "Patientinnen und Patienten werden in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt", so die Sozialdemokraten. Rawert kritisierte: "Der Arzt wird zum Kaufmann." Viele IGe-Leistungen schadeten sogar. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unternehme in dem Bereich nichts. Es solle stets schriftliche Behandlungsverträge und Rechnungen geben.
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Die Krankenkassen machten auch Druck. Die Chefin des Krankenkassen-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, forderte eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist. "Dann hätten Versicherte, denen eine der häufig nutzlosen IGe-Leistungen angeboten wird, ausreichend Zeit, um sich ein eigenes Bild zu machen und frei zu entscheiden." Der Medizinische Dienst der Kassen lasse sich bei seinem Internet-Ratgeber IGeL-Monitor anders als Ärzte in ihrer Praxis nicht von finanziellen Interessen leiten. - Hinweis: Unter www.igel-monitor.de finden gesetzlich Krankenversicherte wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen.
Die Ärzte sprachen sich für Aufklärung aus - wehrten sich aber gegen die Forderung, die bereits Ende der 1990er Jahre eingeführten IGe-Leistungen getrennt anzubieten. "Mit so einer Vorgabe würden nicht nur die Wartezeiten auf einen Arzttermin länger, die Patienten würden auch in absolut unakzeptabler Weise gegängelt", sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery.
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Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sagte: "Heute fällt Patienten die Einschätzung schwer, ob die Leistungen sinnvoll sind." Kämen die Ärzte ihren Informationspflichten verstärkt nach, sinke die Zahl der IGeL-Leistungen automatisch. Harald Weinberg (Linke) forderte: "Man muss überlegen, zumindest diejenigen IGeL zu verbieten, die mehr schaden als nutzen."
Experten kritisieren zum Beispiel Ultraschall-Untersuchungen von Gebärmutter und Eierstöcken zur Krebsfrüherkennung bei beschwerdefreien Frauen als unsicher. Bei vielen Frauen komme es zum Krebsverdacht, der sich nur selten bestätige. Verdachtsfälle auf Eierstockkrebs können nur per Operation geklärt werden. Auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, bekannt als Baby-TV, gelten Experten als wenig sinnvoll. Die Früherkennung bei Grünem Star durch Messung des Augeninnendrucks und Spiegelung des Augenhintergrunds wird ebenfalls oft kritisch bewertet.
Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurde zuletzt mehr als jedem vierten Versicherten innerhalb eines Jahres eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft. Der bisher letzte Deutsche Ärztetag hatte beschlossen, dass Ärzte ihre Patienten vor einer solchen Behandlung schriftlich über die Kosten informieren müssen.
Quelle: dpa
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