01.10.2012, 10:56 Uhr | sid, dpa-tmn, t-online.de
Seit dem 1. Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Wer ein gemeinsames Kennzeichen beantragt, bekommt kräftige Rabatte bei der Kfz-Versicherung. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Das Wechselkennzeichen selbst besteht aus zwei Teilen: Das kleinere mit der Ziffer 1 oder 2 wird fest an dem jeweiligen Fahrzeug montiert, das Hauptnummernschild wird je nach Bedarf hin- und hergewechselt und muss immer an dem Auto befestigt sein, mit dem der Fahrer im Verkehr unterwegs ist, wie auto-reporter.net erklärt.
Ein Satz Nummernschilder schlägt mit durchschnittlich 40 Euro für die Kennzeichen und etwa 65 Euro für Zulassungsgebühren zu Buche. Genaue Daten gibt es nicht, da jede Kfz-Zulassungsstelle individuelle Gebühren erhebt.
Steuerliche Vorteile, wie sie beispielsweise in Österreich oder in der Schweiz üblich sind, gibt es laut GTÜ in Deutschland nicht. Der Staat verlangt für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Deutlich günstiger ist jedoch die Versicherungsprämie. So bieten mehrere Kfz-Versicherer einen Beitragsnachlass und darüber hinaus teilweise eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an.
So sollten Versicherte vor dem Umstieg auf eine Wechselnummer auf jeden Fall bei der eigenen Kfz-Versicherung nachfragen und dann genau nachrechnen. Wer die Versicherung wechseln will, um anderswo bessere Konditionen für Wechselkennzeichen zu erhalten, sollte allerdings einkalkulieren, dass er bis zum Auslaufen des bestehenden Vertrags warten muss.
Hohe Rabatte allein sind unterdessen kein Garant für einen günstigen Vertrag. Unter Umständen können zwei Einzelversicherungen sogar preiswerter sein als ein rabattierter Wechselkennzeichentarif.
Am Markt gibt es große Preisunterschiede. Zudem werden für die Neuzulassung pro Fahrzeug über 30 Euro Gebühren fällig, plus die Kosten für vier Halterahmen und zwei Wechselkennzeichen. Zu beachten: Das ruhende Fahrzeug darf nur auf privatem Gelände abgestellt werden. Dort genießt es immerhin Kaskoversicherungsschutz, etwa gegen Diebstahl, Brand oder Hagel.
Die neue Zulassungsvariante ist interessant für Haushalte mit zwei oder vier Fahrzeugen, die nicht gleichzeitig eingesetzt werden. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Vorteil gegenüber dem bekannten Saisonkennzeichen, das Cabrio- und Oldtimerfahrer gerne einsetzen: Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Es muss immer an dem gerade genutzten Fahrzeug befestigt sein.
Nach neuem Recht können aber nur Fahrzeuge der gleichen Gruppe mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen ausgestattet werden. In die Gruppe der Pkw fallen Cabrios, Reisemobile oder Oldtimer. Außerdem lassen sich zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.
Vergisst Halter das Kennzeichen zu wechseln, kann es schnell teuer werden. Wer ohne vollständiges Wechselkennzeichen auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, dem droht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Das Fahrzeug darf außerdem auf keinen Fall auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen geparkt werden.
01.10.2012, 10:56 Uhr | sid, dpa-tmn, t-online.de
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