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Ohne Winterreifen wackelt der Versicherungsschutz

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Ohne Winterreifen wackelt der Versicherungsschutz

19.10.2012, 12:53 Uhr | Verivox, t-online.de

Bei einem Winterunfall mit Sommerreifen, kann die Kfz-Versicherung Regress fordern (Quelle: dapd)

Bei einem Winterunfall mit Sommerreifen, kann die Kfz-Versicherung Regress fordern (Quelle: dapd)

Autofahrer, die bei Schnee und Eis nicht mit Winterreifen unterwegs sind, haben seit 2010 schlechte Karten. Damals wurde die Winterreifenpflicht eingeführt. Und seitdem kostet es 40 Euro, wenn die Polizei auf glatten Straßen ein Fahrzeug mit Sommerreifen entdeckt. Hat es zudem den Verkehr behindert, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro. Doch das ist noch nicht alles. Wenn es zu einem Glätte-Unfall kommt und der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war, droht auch noch Ungemach von der Kfz-Versicherung.

Zwar müssen die Geschädigten nichts fürchten - die gegnerische Versicherung wird ihren Schaden problemlos ersetzen. Der Unfallverursacher muss sich allerdings darauf gefasst machen, dass seine Haftpflicht ihn in Regress nimmt und auffordert, zumindest einen Teil der Schadenssumme zurückzuzahlen. Außerdem kann die eigene Kasko die Leistung verweigern, womit die Schäden am eigenen Auto nicht mehr bezahlt würden.

Winterreifen sind auf Schnee vorgeschrieben

Das Fahren mit Sommerreifen auf glatten Straßen können die Kfz-Versicherer nämlich als Fahrlässigkeit werten. Zwar gibt es auch Tarife, die auch bei grober Fahrlässigkeit noch Schutz bieten, doch diese sind meist teurer.

Einen genauen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es nicht - theoretisch dürfte auch nur mit Winterreifen gefahren werden, wenn es mitten im Sommer plötzlich einen Schneesturm gibt. Die Straßenverkehrsordnung verweist lediglich auf die Witterung: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Damit kann beispielsweise der Oldtimer auch an einem sonnigen, trockenen Wintertag für einen Ausflug auf Sommerreifen aus der Garage geholt werden.

Mindestens vier Millimeter Profil empfohlen

Zu erkennen sind Winterreifen an der Beschriftung "M+S" für "Matsch und Schnee" oder einem Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen tragen diese Bezeichnungen. Zwar ist in Deutschland keine erhöhte Mindestprofiltiefe vorgeschrieben, unterhalb von vier Millimetern Restprofil taugen jedoch auch Winterreifen nicht mehr viel.

Wann es Zeit ist, die Winterreifen auf- und wieder abzumontieren, hängt natürlich von der Wetterlage ab. Experten empfehlen jedoch, sich an die O-bis-O-Regel zu halten. Von Oktober bis Ostern ist demnach Winterreifen-Saison.

19.10.2012, 12:53 Uhr | Verivox, t-online.de

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